…des Anrechnungsverfahrens - auf österreichischer Seite zwar keine aliquote Steuerfreistellung zur Folge, führt aber dazu, dass jene österreichische Einkommensteuer, die auf diese aliquoten US-Einkünfte entfällt in den USA nicht angerechnet werden muss; im Gegenzug muss hier die aliquote US-Steuer auf die genannte österreichische Steuer…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
…nachzufordern, wenn eine "offenkundige" verdeckte Ausschüttung (§ 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995) vorliegt, oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs. 2 lit. b VO BGBl. Nr…
…Internationales Steuerrecht, Z 4-7). Auch der Umstand, dass der Verein in ein noch laufendes Steuerstrafverfahren verwickelt ist, lässt keine Rechtfertigung erkennen, die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu verwehren, wenn trotz des Strafverfahrens unstrittig ist, dass die deutschen Einkünfte steuerlich…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die Steuersatzberechnung verzichten, weil diese Pensionen bei Wohnsitzbeibehaltung in Deutschland dort zu keiner Steuerleistung geführt hätten. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Aufenthalt in Liechtenstein nehmen, nicht die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen, keine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ausüben und vom Ertrag ihres Vermögens oder anderen ihnen aus dem Ausland zufließenden Bezügen leben, auf Antrag anstelle der Vermögens- und Erwerbssteuer eine Steuer nach dem Aufwand erhoben werden. Wird dem Antrag…
…erwächst, auf den aber die deutsche Steuerverwaltung die Verluste der Jahre 1 und 2 vortragen lässt, dann fällt im Jahr 3 wiederum keine deutsche Steuer an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann…
…wenn es zu einem Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder Abkommensauslegung kommt und nicht bereits dann, wenn im Quellenstaat lediglich aus innerstaatlichen Gründen keine Steuer erhoben wird (OECD-MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang…
Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…
…dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses…
…dass diese Vergütungen aliquot auf die Quellen dieser Einkünfte (die in den verschiedenen Ländern ausgeübten aktiven sportlichen Tätigkeiten) aufgeteilt werden, wenn keine geeigneten Zuordnungskriterien zu den einzelnen sportlichen Wettkämpfen gegeben sind. In diesem Fall wird aber auch eine aliquote Zuordnung zu den Trainingseinsätzen in den…
Durch Pkt. 3.1 c des BMF-Erlasses vom 31.10.2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs…
…nur das lokale Projektmanagement durchgeführt wird, dann dürfen nach Artikel 7 Abs. 4 DBA-Australien der australischen Betriebstätte für die mit der Einkaufstätigkeit zusammenhängenden Aktivitäten überhaupt keine Gewinnteile und für das Teilprojektmanagement nur entsprechend aliquote Teile des Gesamtgewinnes zugerechnet werden. Eine Methodik, die darin besteht…
…tschechischen Nationaltheaters zu beachten ist, wurde bereits in EAS 953 beschrieben. EAS 738 enthält weiterführende Hinweise bezüglich der praktischen Durchführung einer Antragsveranlagung. Daraus lässt sich keine Notwendigkeit erkennen, dass von den 300 Mitwirkenden Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Vielmehr wird sich empfehlen…
…ausländische Quellensteuer in Österreich anrechenbar ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Fällen, in denen der ausländische Staat die an den Orchesterverein gezahlte Gesamtgage einer Abzugsbesteuerung unterwirft, eine aliquote Zuordnung dieser Abzugssteuer auf den Orchesterverein und die einzelnen Musiker erfolgt. Eine Anrechnung auf der Ebene…
…anteilig auf ihre Einkommensteuer anzurechnen. Erleiden die Gesellschafter aus ihrer Beteiligung an der österreichischen KG (trotz der erzielten US-Gewinne) Verluste, dann entfällt keine österreichische Einkommensteuer auf diese (negativen) Einkünfte, auf die eine US-Steuer angerechnet werden könnte. Das VwGH-Erkenntnis vom 15.4.1997…
…sondern nur der aliquote, auf die Inlandstätigkeit entfallende Lohn in die Beitragsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. In der Regel wird daher bei Kurzveranstaltungen der Freibetrag des § 41 FLAG 1967 von S 15.000,- nicht überschritten, sodass bereits aus diesem Grund keine Beitragsleistung in Österreich anfallen wird. Sollte…
…also im Wege einer Besteuerung, bei der die an die Subunternehmer weiterzugebenden Beträge keine bemessungsgrundlagenkürzenden Aufwendungen darstellen. Wenn in einer solchen Lage der Generalunternehmer genötigt ist, diese (nachweisbare) ausländische Steuerleistung aliquot auf alle Subunternehmer aufzuteilen, dann kann darin ein entlastungsfähiger Fall einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gesehen…
…österreichischen Bank an einen inländischen Anleger verkauft, dann ist im Hinblick auf die nachstehenden Erwägungen keine Veranlassung erkennbar, die durch die Doppelbesteuerungsabkommen dem Einkünfteempfänger eingeräumte Steueranrechnung vorzuziehen und bereits bei der nach Z 4.3 der KEST-Richtlinien (AÖF Nr. 158/1993) von der Bank…