…Es kommt somit nicht zu einer aliquoten Strafbefreiung aller Finanzvergehen (aliquote "Kürzung" der strafbestimmenden Wertbeträge), sondern zu einer vollständigen Strafbefreiung der Finanzvergehen hinsichtlich derer die Abgabenerhöhung entrichtet wird und zu keiner Strafbefreiung von Finanzvergehen, hinsichtlich derer aus der Zahlung kein Betrag zur Entrichtung verbleibt. Aus…
…der Behörde im Haftungsbescheid völlig unberücksichtigt geblieben. Zur Haftung für Umsatzsteuer brachte der Bw. vor, dass jedenfalls keine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege, da er im gegenständlichen Zeitraum entweder rechtzeitig eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt oder teilweise Zahlungen geleistet hätte. Da die noch vorzulegenden Unterlagen sich beim Masseverwalter befänden…
…zugestanden wurde, "dass es im inkriminierten Zeitraum vereinzelt zu verspäteten Zahlungen gekommen ist. Diese sind jedoch als wirksame strafbefreiende Selbstanzeige zu werten." Dass es sich um keine strafbefreienden Selbstanzeigen für den Beschuldigten handelte, wurde oben schon ausgeführt. Der Beschuldigte hat in der Verhandlung bestätigt, dass…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…Die Umsatzsteuer 01-03/2004 sei vom zuständigen Veranlagungsreferat wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen festgesetzt worden. Der Selbstanzeige komme eine strafbefreiende Wirkung nicht zu, da die Beträge erst durch die Betriebsprüfung festgesetzt worden seien. Im Einzelnen würde sich der strafbestimmende Wertbetrag wie folgt zusammensetzen: | UVA…
…Mangels rechtzeitiger Zahlungen der den Selbstanzeigen zu Grunde (ergänzt: liegenden) Vorauszahlungen konnte keine Strafbefreiung zuerkannt werden. Aufgrund der nicht erfolgten Meldung der Lohnabgaben für den Zeitraum 05-12/2015 und 01-03/2016 erfolgte eine Schätzung auf Basis der gemeldeten Lohnabgaben für die Vormonate. Der…
…Umsatzsteuervorauszahlungen trifft, ist nicht tatbestandsrelevant. Die zeitgerechte Meldung hätte jedoch einen (objektiven) Strafbefreiungsgrund dargestellt. Es bedurfte daher im gegenständlichen Fall keiner näheren Untersuchung dahingehend, aus welchen Gründen die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 8 und 12/2005 unterblieb und ob dem Bw. ein Verschulden…
…wobei die ausgewiesene Zahllast € 3.296,07 betrug. Für beide Monate erfolgte keine Entrichtung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit, jedoch wirken die zeitgerechten Meldungen der Umsatzsteuervorauszahlungen insoweit strafbefreiend. Die mit Bescheiden vom 5. April 2006 aufgrund der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen 11 und 12/2005…
…Hierbei wurden einige verspätete Abgaben gefunden, die für den inkriminierten Zeitraum als konkludente Selbstanzeige gewertet wurden, jedoch mangels zeitgerechter Entrichtung keine strafbefreiende Wirkung entfalteten. Im Zuge einer am 6.11.2019 abgeschlossenen GPLA wurde zudem festgestellt, dass einige große Taggelder und Überstunden steuerfrei abgerechnet wurden…
…den Veranlagungszeitraum 2015 eine faktische Selbstanzeige eingebracht hat, die lediglich auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten keine strafbefreiende Wirkung erlangt hat. Die strafmildernde Wirkung dieser Tatsache wurde im angefochtenen Erkenntnis ebenso nicht ausreichend berücksichtigt wie die prekären wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft, die mit ihrer wirtschaftlichen Existenz "auf…
…bis März 1995 laut abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen in Höhe von S 30.155,00 abzüglich aliquot berechneter Umsatzsteuervorauszahlung April bis Juni 1995 in Höhe von S 6.960,00 abzüglich S 9.550,00 (insoweit strafbefreiende Selbstanzeige durch Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung 1995). Desgleichen ergibt sich aus…
…zwar geltend gemacht wurden, Zahllasten jedoch weder gemeldet noch entrichtet wurden. Der erstatteten Selbstanzeige zu Beginn der Prüfung im Oktober 2000 kommt mangels Entrichtung der Abgaben keine strafbefreiende Wirkung zu. Wenn er meint, sein Steuerbarer habe irrtümlicherweise Buchungen erst im 2. Halbjahr 2000 vorgenommen und…
…Selbstanzeige vom 11. August 2009 betreffend eine Höhe von € 23.630,09 sei seitens des Spruchsenates als nicht rechtzeitig erachtet bzw. anerkannt worden. Nach Ansicht des Spruchsenates sei keine strafbefreiende Selbstanzeige vorgelegen, weil eine Hausdurchsuchung bei der Fa. Z-GmbH stattgefunden habe, welche als…
…Auch für die Hinterziehungen der Folgejahre ist somit noch keine Verjährung eingetreten. Objektive Tatseite: Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (etwa bei der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer) werden - bezogen auf ein Steuersubjekt - mit nacheinander erfolgter Abgabe unrichtiger Jahreserklärungen mehrerer Veranlagungsjahre hindurch mehrere realkonkurrierende Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung führt die belangte Behörde aus, dass in Kenntnis bereits aufgetretener Pflichtverletzungen für direkt nachfolgende Zeiträume offenkundig wieder kein pflichtgemäßes Vorgehen erfolgte, was nichts anderes als eine "Gleichgültigkeit" im Sinne des für den bedingten Vorsatzes erforderlichen "sich damit Abfindens" bedeutet (Erkenntnis…
…der Bw. habe jedoch die festgesetzten Ratenzahlungen nicht leisten können, sodass die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung nach sich ziehe. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergäbe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, welche als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zu Grunde gelegt würden. Im Übrigen sei…
…gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt werden. II. Der Berufung des Beschuldigten wird keine Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. Februar 2009, StrNr…
…beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt ihr keine strafbefreiende Wirkung gem. …
…beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt ihr keine strafbefreiende Wirkung gem. …