…erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein…
…440) wieder findet. Der letztzitierte Erlass lässt jedoch erkennen, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Stock-Options kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies…
…dass diese Beträge in den Büchern der belgischen Agentur nicht korrespondierend als Betriebseinnahme erfasst sein könnten, dann wird kein steuerlicher Zufluss an die belgische Agentur vorliegen, sodass die Steuerabzugspflicht durch das DBA nicht berührt wird. Da es sich bei Nachweisfragen aber nicht um eine Rechtsfrage…
…gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist…
…dem es zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes "geparkt" wird, so tritt hierdurch - weil es damit infolge der Übertragbarkeit auf Vorsorgeeinrichtungen künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt - kein steuerlich relevanter Zufluss ein (UFS 19.08.2005, RV/0168-F/05, UFS 17.08.2005…
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt. Ein konzerninterner Lizenzgebührenfluss liegt vor, wenn die Lizenzgeberin zu mehr…
…die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Funktion des Aufsichtsrates nicht der österreichischen Konzerngesellschaft…
… Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht nach…
…in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich…
…unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht daran Österreich zusteht und die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet ist, und zwar auch dann, wenn im Zuflusszeitpunkt keine österreichische Betriebstätte mehr besteht. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006
…Gesellschaften tatsächlich für steuerliche Belange als in den Niederlanden ansässig zu werten sind und wurden die Zahlungen auch tatsächlich auf Konten der niederländischen Gesellschaften überwiesen (besteht sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu zweifeln)…
…Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach österreichischem innerstaatlichem Recht im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches Artikel 15 Abs. 1 DBA Frankreich entgegen, der auf der Grundlage des…
…in welchem Jahr diese dem Arbeitnehmer zufließen. Eine Steuerfreistellung dieser Einkünfte in Österreich kann daher nicht mit dem Argument erwirkt werden, dass im Zuflussjahr, sonach im Jahr 1993, kein Inlandsaufenthalt mehr gegeben war. 27. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…1986) und der Zufluss des Produzentenhonorars an diese Gesellschaft dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der kanadischen Gesellschaft). Wird allerdings das Honorar unmittelbar nach der Veranstaltung dem Künstler selbst ausgezahlt, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen kein ausreichender Nachweis über…
…tritt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 bei ihrem Zufluss in die Privatstiftung in Österreich Steuerfreiheit ein. Bei ihrem Abfluss als Zuwendung an die deutschen Stiftungsbegünstigten würde zwar nach inländischem Recht die 25-prozentige Kapitalertragsteuer anfallen; doch ist von dieser gemäß Artikel 13…
…abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe vorzititiertes BFH-Urteil). 3. Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden in Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und nicht des Zuflussprinzips aufgeteilt (österreichisch-deutsche Verständigung vom 23.6.1999, AÖFV. Nr…
…nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. Die auf die Arbeitsleistungen zugunsten der österreichischen GmbH entfallenden Gehaltsaufwendungen mindern nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen die Gewinne der österreichischen Tochter-GmbH. Gegen eine Weiterbelastung solcher Aufwendungen an die österreichische Tochter-GmbH kann daher seitens der österreichischen Finanzverwaltung kein Einwand erhoben werden…
…Beitragsleistung zu versteuern. Diese Steuerpflicht war aber nicht geltend zu machen, weil im damaligen Zuflusszeitpunkt noch keine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestand und diese Form des Arbeitslohnes daher nach innerstaatlichem Recht keiner steuerlichen Erfassung zugänglich war; eine gleichgerichtete Besteuerungssperre ergibt sich aus dem DBA-USA…