…innerstaatlichem Recht. Darnach liegt jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO vor, so dass für die Inanspruchnahme von Vorsteuerentlastungen nicht das Finanzamt Graz-Stadt, sondern das Betriebsstättenfinanzamt zuständig ist. Ob allerdings bei einem auf dem Finanzdienstleistungssektor tätigen Unternehmen, die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug…
…an ausländische Unternehmen gezahlt und von diesen an Künstler weitergereicht werden, beschränkt sich die Abzugssteuerpflicht des Vergütungsschuldners bereits nach inländischem Recht auf den "Künstleranteil" und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das ausländische Unternehmen nicht selbst als "Mitwirkender"…
…sind nach § 24 BAO vielmehr dem wahren wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Der Durchlaufgesellschaft steht demnach allein schon aus diesem Grund kein Recht zu, auf der Grundlage des DBA-Niederlande eine Quellensteuerentlastung in Österreich zu fordern. Im gegebenen Zusammenhang ist daher (im Abgabenverfahren) anderen Fragen, z.B…
…inländischen Körperschaftsteuerpflicht. Aus Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland kann kein Anspruch auf Steuerfreistellung abgeleitet werden. Denn nach dieser Bestimmung sind irische Dividenden nur dann von der österreichischen Steuer befreit, wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären, falls die irische Gesellschaft in Österreich und…
…ist aber eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken,…
…diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob auf deutscher Seite nach Artikel 15 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Steuerfreistellung zu gewähren ist, muss dem Grunde nach bejahend beantwortet werden. Der vorliegende Fall ist jedenfalls kein Anwendungsfall von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zu Art. 15 des Abkommens…
…der zur Nutzung der angebotenen Funktionalitäten erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt wird. Wird mit der an die D-AG zu leistenden Zahlung den österreichischen Kunden lediglich das Recht auf die zeitlich unbegrenzte Eigennutzung der Software erworben…
…Z 12, Rz 94). Die Beurteilung hätte jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände zu erfolgen. Sollte auf Grund der Vertragsgestaltung jedoch keine Veräußerung eines Rechts anzunehmen sein, stellt sich in weiterer Folge die Frage, ob der gesamte vom…
…als "Vergütungen für das Recht auf Benutzung gewerblicher Ausrüstungen" zu werten sein und könnten nach Artikel 12 Abs. 2 iVm Abs. 3 lit. a des DBA-CSSR mit 5% des Bruttobetrages in Tschechien besteuert werden. Erbringt die österreichische Gesellschaft hingegen keine passive Vermietungsleistung an die…
…George Clooney etc." haben, wäre nicht zulässig; denn der Berühmtheitsgrad ist im inländischen Recht kein rechtliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Künstlern und Gewerbetreibenden. Ist demzufolge die Künstlereigenschaft im Sinn des inländischen Rechts zu bejahen, löst die in der 2. Einkunftsart vorgesehene inländische Verwertung ihrer Tätigkeit in den…
…ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die…
…Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte Abkommensbestimmung enthält kein dispositives Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz…
…harmonisierbares nationales Recht verursacht. Die Abkommensinterpretation selbst weist keine Divergenz auf, denn beide Staaten sehen einvernehmlich die Anwendbarkeit von Artikel 3 Abs. 2 für gegeben an. Von dieser Art eines Qualifikationskonfliktes ist jene zu unterscheiden, die Qualifikationskonflikte betrifft, deren Ursache nicht in unterschiedlichem nationalem Recht…
…inländischen Eigenheime. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz entnommen werden kann, der es generell verbietet…
…sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist. Hinweise zur steuerrechtlichen Qualifikation ergeben sich noch aus den EStR 1984 Abschnitt 55 Abs. 14. Dem Hochregal wäre demnach kein typischer Gebäudecharakter und demzufolge keine Unbeweglichkeit beizumessen sein, wenn es zB wie eine Silo…
…gelten soll. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält im Übrigen auch keine Definition des Begriffes "Arbeitgeber". Es ist damit für die Beurteilung, wem im Fall des Arbeitskräfteverleihs die Arbeitgebereigenschaft zukommt, dem Verleiher oder dem Entleiher, auf innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Nach dem Recht beider Staaten ist es der Verleiher…
…15 OECD-MA). Kein rechtlich vertretbarer Rückgriff auf nationales Recht würde in einem EU-Staat vorliegen, wenn dieser infolge einer Diskriminierung der Personalüberlassung aus Österreich gegenüber einer vergleichbaren landesinternen Personalüberlassung unionsrechtlich unzulässiges nationales Recht anwendet (siehe in diesem Sinn BMF-Erlass vom 18.10.2010…
…kein Antrag auf Nettobesteuerung gestellt, dann wäre damit auch die Steuerpflicht des Künstlers abgegolten. Durch eine "Steuertragungsklausel" in dem vom österreichischen Konzertveranstalter mit der schweizerischen Gesellschaft abgeschlossenen Konzertproduktionsvertrag kann zwar eine zivilrechtlich wirksame Anspruchsverlagerung nicht aber ein Übergang der im öffentlichen Recht statuierten Steuerabzugspflicht auf…
…Veranstaltungsabsage einem inländischen Unternehmen zu Gute kommen. Sieht man aber von solchen Sonderfällen ab und gründet sich die Nichtvornahme einer Abzugsbesteuerung auf inländisches Recht, besteht kein Erfordernis für die Beibringung eines von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1, wie dies nach der DBA-Entlastungsverordnung…
…gemäß dem DBA-Tschechien Österreich zugewiesen wird, ist im übrigen kein tschechischer Ansässigkeitsnachweis erforderlich; denn dieser wird nur dann benötigt, wenn auf Grund des DBA eine Steuerentlastung geltend gemacht wird, nicht aber wenn sich diese auf innerstaatliches Recht gründet. 06. September 1999 Für den Bundesminister:…