…wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und…
…Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz, BAO § 188 Abs. 2). Daher sind die Einkünfte bei der erwähnten unechten stillen Gesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf den…
…AG eine abkommensrechtliche Entlastung (gemäß Art. 10 DBA-Schweiz) von der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der…
…ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b DBA-FL bedeutet in Übereinstimmung mit den international üblichen DBA-Grundsätzen der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger…
…Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz, BAO § 188 Tz 2). Daher sind die Einkünfte bei der erwähnten inländischen Tochter-Personengesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf die…
…Rz 8304 angeführten Personen. Mitglieder eines freiwilligen Aufsichtsrates einer Personengesellschaft sind in dieser taxativen Liste nicht erfasst. Sollten allerdings die mit der Aufsichtstätigkeit befassten deutschen Experten zugleich auch als Berater der österreichischen KG tätig sein, dann wird die Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig, um im Rahmen des…
…niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen Immobilien-KG ist und diese ihrerseits - neben einer das Geschäft administrierenden niederländischen Kapitalgesellschaft - zahlreiche niederländische Kapitalanleger (in den Niederlanden ansässige natürliche Personen und juristische Personen) als Gesellschafter registriert hat, dann sind die aus den österreichischen…
…muss Gleiches auch für die deutschen juristischen Personen hinsichtlich der den inländischen KG-Betriebstätten zugehenden Beteiligungserträge gelten (ähnlich EAS 2368). Der Umstand, dass die Gewinnausschüttung der österreichischen Tochter-GmbH (an ihre österreichische Mutter-KG) im Wesentlichen aus Gewinnausschüttungen einer ungarischen Kapitalgesellschaft stammt und diese ungarischen…
…österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die…
…die veräußernde "Person" zu verstehen, die sowohl eine natürliche als auch eine juristische sein kann. Dies ergibt sich auch aus lit. b, da dort die durch lit. a vorgesehene Steuerpflicht dann beseitigt wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten…
…dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt…
…wissenschaftlichen Beirats sind auch Personen, die in der Schweiz sowie in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des…
…Umwandlungen. Verschmelzende Umwandlungen sind solche auf den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein. Da das Gesetz nicht zwischen der Rechtsform oder der Nationalität des Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art. II leg. cit…
…betreffende Person von dem Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig ist. Wendet man diese Erkenntnisse auf Tochtergesellschaften an, so wird zumindest tendenziell der Bestand eines "Abhängigkeitsverhältnisses" von der Muttergesellschaft zu vermuten sein. Diese Abhängigkeit wird jedenfalls dann gegeben sein, wenn grenzüberschreitend die im innerstaatlichen…
…wie juristische Personen behandelt werden, sodass abkommensrechtlich die in Österreich ansässige "Gesellschaft" zu einer in Deutschland ansässigen "Gesellschaft" wird. Diese Gesellschaft wird sodann über zwei Betriebstätten verfügen: jene, die aus dem deutschen Geschäftsleitungsort gebildet wird und jene, die in den Räumlichkeiten des in Österreich im…
…EStG unterliegen Einkünfte, die an Steuerausländer (natürliche oder juristische Personen) für die Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung (einschließlich Sportveranstaltung) gezahlt werden, der 20%igen inländischen Abzugssteuer. Diese Abzugssteuerpflicht trifft das britische Unternehmen auch dann, wenn dieses in Österreich keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO…
…bzw. Tanzgruppen als juristische Personen gegenüberstehen und für diese aus den im VwGH-Erkenntnis vom 20.2.1997, 95/15/0135, angestellten Erwägungen wegen fehlender Gewinnerzielung überhaupt keine steuerabzugspflichtigen Einkünfte vorliegen. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass ein inländischer Veranstalter nicht im Rahmen des ministeriellen…
…in Österreich unterzogen wird. Allerdings liegt nur eine wirtschaftliche und keine juristische Doppelbesteuerung vor, weil Deutschland die österreichischen KG-Gesellschafterinnen (GmbHs) der 15-prozentigen Abzugsbesteuerung unterwirft, die von den österreichischen GmbHs erhobene 25-prozentige KESt aber eine Steuerleistung anderer Personen ist, nämlich eine Steuerleistung der…
…teilweise Entlastung nach Absatz 1 oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und die von der ausländischen Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, sowie 1…
…Fassung und Art. 49 AEUV […] dahin auszulegen [sind], dass sie einer Steuervorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die einer gebietsfremden Muttergesellschaft, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle nicht zustände, wenn sie…