…abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe z.B. Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Abgesehen davon, dass es nach dem Vorhergesagten international unhaltbar wäre…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
…mit dem Ziel, für eine sachgerechte internationale Gewinnaufteilung zwischen den drei involvierten Staaten zu sorgen (und zwar entweder im Wege eines Verständigungsverfahrens oder im Wege des Amtshilfeverkehrs). Diese internationale Zusammenarbeit kann allerdings mit erheblichem zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls mit Auslandsdienstreisekosten verbunden sein, die angesichts des…
…mehrere Steueroasen und über eine US-Delaware-Gesellschaft geht, stets das Risiko bestehen bleibt, dass - eventuell ausgelöst durch ein ausländisches Amtshilfeersuchen - die Frage der wirtschaftlichen Einkünftezurechnung einer näheren Prüfung unterzogen werden muss. 23. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…entlasten. In Fällen dieser Art werden zur Zeit zwar üblicherweise keine besonderen Anfragen ausländischer Steuerverwaltungen gestellt; doch ist die italienische Steuerverwaltung sowohl nach dem DBA-Österreich/Italien wie auch nach der EG-Amtshilferichtlinie berechtigt, nähere Information über die tatsächlichen Funktionen der österreichischen Holdinggesellschaft anzufordern. 3…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
…Der Umstand, dass daher Deutschland auch tatsächlich die beschränkte Steuerpflicht der auf den dortigen Baustellen eingesetzten Österreicher wahrnimmt, löst demnach keine internationale Doppelbesteuerung aus. Werden in Deutschland ansässige Arbeitnehmer, die in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht erfasst werden können, auf inländischen Baustellen…
…einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem derzeitigen OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Amtshilferegelungen - eine Informationsweitergabemöglichkeit…
…zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen…
…der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane nach Übermittlung von beweiskräftigen Unterlagen (zumindest in Kopie) nicht mit dem Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und sich die Behörde diese Unterlagen im Amtshilfeweg beschaffen…
…aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch auf dem internationalen Amtshilfeweg Erkundigungen über die tatsächlichen Funktionen des ausländischen Unternehmens eingeholt werden müssen. Fälle dieser Art sind nicht geeignet, um im Rahmen des…
…Wege eines langwierigen internationalen Auskunftsverfahrens Erhebungen bei der britischen Steuerverwaltung in anzufordern. Denn vor Inanspruchnahme der internationalen Amtshilfe müssen die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten (hier: die Anforderung der entsprechenden Unterlagen von einem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft) ausgeschöpft werden (siehe den aus der EU-Amtshilferichtlinie übernommenen Grundsatz…
…der deutschen Dividendenquellensteuer erwirken. In Situationen dieser Art ist damit zu rechnen, dass ausländische Steuerverwaltungen, die durch solche Konstruktionen Steuerausfälle befürchten, eine nähere Durchleuchtung des Falles im Wege der internationalen Amtshilfemöglichkeiten anstreben. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird). Diese Nachweisunterlagen sind nötig, weil nur bei Vorliegen der Ansässigkeitsbescheinigung und bei Vorliegen der genannten Erklärung seitens des zuständigen Finanzamtes eine erfolgversprechende Überprüfung auf dem internationalen Amtshilfeweg herbeigeführt werden kann. 01. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DBA-Großbritannien im Wege eines von Amts wegen eingeleiteten Verständigungsverfahrens bzw. im Wege eines Amtshilfeverfahrens (gestützt auf Artikel 28 DBA-Großbritannien oder auf § 2 Abs. 1 zweiter Satz EG-Amtshilfegesetz) einer internationalen Untersuchung zu unterziehen. Die Kontaktaufnahme mit der britischen Steuerverwaltung würde in allen drei…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Erhält eine österreichische GmbH eines multinationalen Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an…
…wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fondswirtschaft nach Lösungen gesucht, in welcher Weise solche Schätzungen erstellt und von den Steuerverwaltungen der OECD anerkannt werden können. Bis zur internationalen Abklärung dieser Fragen besteht auf österreichischer Seite Einverständnis, dass es dem französischen Fonds überlassen bleiben soll…
…Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen. Bei jenen Staaten, die das Befreiungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anwenden (Deutschland, Ungarn und Belgien) führt dies zur Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt in den Ansässigkeitsstaaten der Investoren…
…weil in der Vergangenheit ein US-Investitionsmodell in steuerlicher Hinsicht von Parteienseite anders beurteilt wurde als dies nunmehr durch das amerikanische Internal Revenue Service geschieht, dann werden solche US-Steuern nicht im Amtshilfeweg von der österreichischen Finanzverwaltung eingebracht. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr…