…Wird die Telekommunikationsdienstleistung an Nichtunternehmer erbracht, wird sie gem. § 1 der VO BGBl II Nr. 102/1997 in Österreich ausgeführt, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG 1994 grundsätzlich einen Fiskalvertreter…
…einer Betriebsstätte (EAS 2939). Die Produktvermarktung stellt eine der Kerntätigkeiten einer Versicherungsgesellschaft dar und kann daher nicht als Hilfstätigkeit qualifiziert werden, insbesondere wenn die im Inland ausgeübte Tätigkeit auf die Umsatzförderung in Österreich gerichtet ist. Gemäß Art. 5 Abs. 4 lit f OECD-MA bzw…
…erfolgen. Denn selbst wenn die Inlandstätigkeit derart ausgeweitet werden sollte, dass sich der Geschäftsführer 4 Tage pro Woche in Österreich aufhält und hiebei als Grenzgänger tätig wird oder während der Inlandsaufenthalte in einem Hotel nächtigt (im zweitgenannten Fall wird wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des …
Hat eine deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA…
…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…
…in Österreich aufhält. Auch wenn der Inlandsaufenthalt maximal 3 Tage im Monat beträgt, besteht inländische Steuerpflicht. Die Wortwendung in Artikel 16 Abs. 2, diese Bezüge "dürfen" im Ansässigkeitsstaat der GmbH besteuern, gestattet nicht, für eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers zu optieren. Die Besteuerungsverpflichtung in…
…wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen, dass hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn die Bestellungen von den österreichischen Wiederverkäufern direkt…
…ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft in der Größenordnung von S 50 Mio. übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Depotbank ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge…
…GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar im…
… 18 Abs. 1 EStG 1988 sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…
Ob zypriotische Kapitalgesellschaften berechtigt sind, die Vorteile des österreichisch-zypriotischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen hängt davon ab, ob sie die Voraussetzungen des Artikels 4 des Abkommens erfüllen; dazu gehört insbesondere, dass sie mit ihrem Welteinkommen in Zypern steuerpflichtig sind. Befindet sich die Geschäftsleitung der…
…GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung…
…Abs. 4 DBA-Schweiz wird vor allem deshalb nicht in Betracht kommen, weil sich die Geschäftsführer vermutlich nicht arbeitstäglich an ihren österreichischen Arbeitsplatz begeben. Im Allgemeinen wird wohl davon auszugehen sein, dass dem Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH auch ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser…
Entfaltet eine US-Kapitalgesellschaft ihre gesamte Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so ist zunächst zu untersuchen, ob sich nicht die tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem…
…3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Wird jenes…
…österreichische Verwaltungskosten dann wäre zunächst zu klären, ob die (negativen) Einkünfte dieser GesnbRs solche aus Gewerbebetrieb oder solche aus Vermietung und Verpachtung gegebenenfalls im Kombination mit Einkünften aus Kapitalvermögen (zB Zinsen aus spanischen Bankguthaben) und sonstigen Einkünften darstellen. Der Umstand, dass offenbar Finanzierungsfunktionen übernommen und…
…Deutschland hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen sind, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden können. Anzumerken ist…
… 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb…
…für Gewinnausschüttungen "ausländischer" Gesellschaften gilt, kommt grundsätzlich zur Anwendung, dies allerdings mit der Maßgabe, dass bei fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (schädliche Passiveinkünfte der Tochtergesellschaft, Inländerbeteiligung an der Muttergesellschaft) diese Steuerbefreiung…