Findok · EAS-Auskünfte
EAS 439
Abkommensberechtigung zypriotischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftB 3421/1/1-IV/4/94vom 04.05.1994
Wortlaut laut Findok
Ob zypriotische Kapitalgesellschaften
berechtigt sind, die Vorteile des österreichisch-zypriotischen
Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen hängt davon ab, ob sie
die Voraussetzungen des Artikels 4 des Abkommens erfüllen; dazu gehört
insbesondere, dass sie mit ihrem Welteinkommen in Zypern steuerpflichtig
sind.
Befindet sich die Geschäftsleitung der zypriotischen
Gesellschaft in Österreich, wäre die Gesellschaft ungeachtet ihrer
Errichtung nach zypriotischem Recht als eine in Österreich ansässige
Gesellschaft zu betrachten (Artikel 4 Abs. 3 DBA-Zypern). Bei zypriotischen
"Briefkastengesellschaften" wird nicht nur diesem Aspekt besondere Bedeutung
zukommen, sondern es wird auch aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) zu prüfen sein, ob die unter
Einschaltung der zypriotischen Gesellschaften abgewickelten Transaktionen diesen
steuerlich zuzurechnen sind (siehe Österreichische Steuer-Zeitung Nr.
1/1990, S. 2).
4. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA CY (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Zypern (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 709/1990
Geschäftsleitung im InlandAnsässigkeitsteuerliche ZurechnungZurechnungBriefkasteneigenschaftBriefkastengesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3421/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17744
- Gültig
- 04.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF