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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 439

Abkommensberechtigung zypriotischer Gesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftB 3421/1/1-IV/4/94vom 04.05.1994

Wortlaut laut Findok

Ob zypriotische Kapitalgesellschaften berechtigt sind, die Vorteile des österreichisch-zypriotischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen hängt davon ab, ob sie die Voraussetzungen des Artikels 4 des Abkommens erfüllen; dazu gehört insbesondere, dass sie mit ihrem Welteinkommen in Zypern steuerpflichtig sind. Befindet sich die Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft in Österreich, wäre die Gesellschaft ungeachtet ihrer Errichtung nach zypriotischem Recht als eine in Österreich ansässige Gesellschaft zu betrachten (Artikel 4 Abs. 3 DBA-Zypern). Bei zypriotischen "Briefkastengesellschaften" wird nicht nur diesem Aspekt besondere Bedeutung zukommen, sondern es wird auch aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) zu prüfen sein, ob die unter Einschaltung der zypriotischen Gesellschaften abgewickelten Transaktionen diesen steuerlich zuzurechnen sind (siehe Österreichische Steuer-Zeitung Nr. 1/1990, S. 2). 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Geschäftsleitung im InlandAnsässigkeitsteuerliche ZurechnungZurechnungBriefkasteneigenschaftBriefkastengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3421/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17744
Gültig
04.05.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF