…ähnliche funktionslose oder funktionsarme Gesellschaft, dann wird selbst dann, wenn die niederländische Steuerverwaltung eine fehlende Betriebstätteneigenschaft des österreichischen Büros attestieren sollte, auf österreichischer Seite am Bestand einer zu besteuernden Betriebstätte festzuhalten sein; insbesondere dann, wenn Grund zur Vermutung bestehen sollte, dass hinter der niederländischen Gesellschaft…
…geschilderten Sachverhaltsbild mit zu berücksichtigen sein, und zwar insbesondere dann, wenn es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine dort im wesentlichen steuerfreie Domizilgesellschaft handeln sollte : es wird dann im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen sein, dass jene Funktionen, die zur Erzielung der in der…
…steuerfreie off-shore Gesellschaft ist, dann stellt sich natürlich die weitere Frage, wem die aus den Verkaufsgeschäften insgesamt resultierenden Gewinne funktional nun wirklich zuzurechnen sind; nach Ziffer 2.26 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr.114/1996, kann dies jedenfalls nicht zugunsten einer funktionslosen Zwischengesellschaft geschehen…
…für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen…
…Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben…
Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu…
…umgangen werden könnten; z.B. dadurch, dass hinter der Madeira-Gesellschaft in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige stehen, die die Gewinne steuerfrei in Madeira "parken", um sie später in einer für die österreichische Finanzverwaltung nicht mehr aufklärbaren Form wieder für sich nutzbar zu machen. Für die österreichische…
…dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen. Sollte sich daher im Ermittlungsverfahren ergeben, dass die deutsche Organtochtergesellschaft in Wahrheit funktionslos ist und es die hinter ihr stehenden Gesellschafter…
…22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher in der Schweiz nicht wirklich tätige Basisgesellschaft, dann wird…
… 99 EStG) zu umgehen; dies würde dann der Fall sein, wenn die maltesische Gesellschaft eine wirtschaftlich funktionslose Durchlaufgesellschaft (insb. Briefkastengesellschaft) ist und/oder wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß treuhändig die Lizenzweitergabe vornimmt. 3. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…des Abkommens, subsumieren. Sollte allerdings die österreichische Gesellschaft eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder eine ähnliche ohne wirtschaftliche Funktion ausgestattete Gesellschaft sein, dann kann es sein, dass auf deutscher Seite entweder Rechtsmissbrauch für gegeben angenommen wird oder der Bestand einer deutschen Geschäftsleitung der österreichischen Gesellschaft festgestellt wird;…
…abgesaugt werden. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach…
EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befasst. Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt : "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast…
…zuzurechnen sein. Zu dem gleichen Ergebnis müsste eine Untersuchung der Geschäftsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ausländischen Tochtergesellschaft aus dem Blickwinkel des Fremdverhaltensgrundsatzes führen, da es diesem Grundsatz widerspricht, wenn eine funktionslose Gesellschaft Gewinne erzielt (vgl. zB 2.26 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr…
…die Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007…
…ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand, dass die niederländische Gesellschaft zu dem ausschließlichen Zweck des bloßen Haltens der tschechischen Beteiligung gegründet wurde (und vermutlich keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre…
…und die über keinen Geschäftsbetrieb verfügt, ist damit funktionslos. Einer solchen funktionslosen Basisgesellschaft können aber keine Einkünfte zugerechnet werden. Denn in einem solchen Fall wird der vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte Grundsatz gelten: "die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit sind nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der…
…deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung ist, dann könnte eine solche rein künstliche Gestaltung nicht bewirken, dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen…
…der diesen Tätigkeiten in der Schweiz zurechenbar ist. Sollte die Domizilgesellschaft allerdings eine funktionslose Briefkastengesellschaft sein, dann erscheint fraglich, ob einer solchen Gesellschaft überhaupt Arbeitgebereigenschaft im steuerlichen Sinn zugemessen werden kann und ob diese Arbeitgeberfunktion nicht in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der dahinterstehenden 100%igen…
…Weder die D-GmbH noch die Ö-GmbH fallen unter den Begriff des Kapitalanlagefonds, da diese beiden Gesellschaften das Kapital zum Erwerb jeweils nur einer Kapitalbeteiligung verwendet und es nicht nach dem System der Risikostreuung veranlagt haben. Wäre allerdings bei der gegenständlichen Konstruktion der Einschub…