…nbsp; Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
… Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden kann…
…besteht. Dies kann gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus…
…Fall im Laufe der Produktion zu einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens…
…Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und…
…ob im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht der österreichische Sportverein - so wie bei den inländischen Spielern - als Arbeitgeber im steuerlichen Sinn anzusehen ist. Denn im Fall einer Arbeitskräftegestellung steht auch bei Nichtvorliegen eines formellen Dienstvertrages zwischen dem Gestellungsnehmer (dem österreichischen Sportverein) und der gestellten Arbeitskraft…
…Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende - Sachverhaltswürdigungen erforderlich, da möglicherweise in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - auch ohne Vorliegen eines formellen Dienstvertrages zur österreichischen GesmbH - ein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen ist. 22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die die österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe…
…wenn es so sein sollte, dass die Steueroasengesellschaft auf den niederländischen Antillen (die formell als Lizenzgeberin gegenüber der niederländischen Durchlaufgesellschaft auftritt) eine 100%ige Tochter- bzw. Enkelgesellschaft einer anderen niederländischen Konzerngesellschaft ist, und wenn - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - hervorkommt, dass die immateriellen Werte von dieser anderen…
…zB LGZ Wien vom 28.3.1977, MietSlg 29038), wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der ehelichen Wohnung verfügt, mag diese Wohnung auch im Eigentum des anderen Ehegatten…
…Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind…
…Wenn dieser formale Umweg über eine unbesteuerte irische Domizilgesellschaft nur dazu dient, über die in der wirtschaftlichen Realität tatsächlich ablaufenden Wirtschaftsvorgänge (hier: eine schweizerische Kapitalgesellschaft bedient sich österreichischer Räumlichkeiten, um ihr gewinnbringendes Versandhandelsgeschäft abzuwickeln) hinwegzutäuschen, dann muss gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der tatsächliche…
…21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Veräußerung des Leasinggegenstands gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietzahlungen einzustufen sind…