Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…
Das BM für Finanzen sieht es nicht als seine Aufgabe an, den Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen…
…BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind) kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben." Diese EAS ist am 28. Februar 2000, also noch vor…
…OECD-Muster kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch die bisherige traditionelle Auslegung für richtig, dass nämlich eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zu fordern ist, über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber nicht die…
…im Fall des § 102 EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind) kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. 28. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…zwischen den beiden Gesellschaften vereinbarten Fahrzeug-Mietgebühren zu prüfen. Sind sie überhöht, dann könnte Deutschland eine Erhöhung der deutschen GmbH-Gewinne fordern, die - bei Berechtigung der deutschen Berichtigungsmaßnahme - eine korrespondierende Minderung der Betriebseinnahmen der Ö-GmbH zur Folge haben müsste. Es ist aber nicht nachvollziehbar…
…dies noch als Mitwirkung an der Bauausführung angesehen werden, weil vermutlich Erkenntnissen aus diesen Prüfungen gewisse fördernde und gestaltende Auswirkungen auf den Baufortgang nicht abzusprechen sind. Für den angefragten Sachverhalt dürfte diese Frage aber kaum relevant sein, weil dem mit der Prüfungsarbeit betrauten Mitarbeiter der…
…zu den privaten Einkünften des österreichischen Gesellschafters zählen. Der Umstand, dass die den Fremdverhaltensgrundsatz fordernde Bestimmung des § 6 Z 6 EStG 1988 eine Gewinnermittlungsvorschrift ist und daher rein formal gesehen die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anspricht, kann nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden…
…Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925). Liegt aber keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" vor, die dauerhaft zur Verfügung steht…
…österreichische Produktionsunternehmen ein fremdes Unternehmen, kann nicht erwartet werden, dass es ohne Entschädigung zu einem Verzicht auf die Fortführung seiner gewinnbringenden Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als…
…Staaten" finanziert wird. Die Bezugnahme auf "beide Staaten" ist hierbei nicht so zu verstehen, dass beide Staaten gemeinsam das Gastspiel fördern müssen; vielmehr genügt, dass einer der beiden Staaten die erhebliche Förderung übernimmt. Liegt daher eine Bescheinigung der ukrainischen Steuerverwaltung vor, dass das ukrainische Staatstheater…
…Musterabkommen kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch - gemeinsam mit Deutschland - die bisherige traditionelle Auslegung für richtig, dass nämlich eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zu fordern ist, über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber…
…Lichte seines Ziels und Zweckes..." auszulegen ist. Es kann den Unterhändlern eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht die Absicht unterstellt werden, dass sie durch den Abschluss eines DBA die internationale Steuerumgehung fördern wollten. Dies wäre aber der Fall, wenn sie sich durch den DBA-Abschluss der Möglichkeit berauben…
…im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA annehmen zu können, wird neben der Kapitalbeteiligung auch eine Beteiligung an der "Kontrolle" oder an der "Geschäftsleitung" oder an beidem zu fordern sein. In dieser Hinsicht ist sonach das dem Art. 9 OECD-MA vorschwebende Abhängigkeitsverhältnis…
…nach § 24 BAO vielmehr dem wahren wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Der Durchlaufgesellschaft steht demnach allein schon aus diesem Grund kein Recht zu, auf der Grundlage des DBA-Niederlande eine Quellensteuerentlastung in Österreich zu fordern. Im gegebenen Zusammenhang ist daher (im Abgabenverfahren) anderen Fragen, z.B. ob…