…es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der…
…Kommunikationskosten, Telefonkosten, Übersetzungskosten) trägt, ist die Fremdverhaltenskonformität einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird, ist nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften eine Verlustverwertung…
Eine englische Kapitalgesellschaft, die in Österreich ein Gebäude anmietet und dieses einer in Österreich neu gegründeten verbundenen GesmbH zur Verfügung stellt, begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist…
…an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht…
…deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist, dann muß nach inländischem Recht beurteilt werden, in welchem Umfang Vermögen des Österreichers der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind…
…hindeuten, dass von vornherein nur eine interimistische Wohnsitznahme in Großbritannien für die Dauer der in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung auf Remittance-Basis größere Einkünftezuflüsse unbesteuert bleiben sollen, dann erschiene ernstlich zweifelhaft…
…des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft…
…anzustellen, wenn ein in Großbritannien ansässiger Regisseur durch zwei verschiedene Vertragsabschlüsse für die Mitwirkung an der inländischen Festspielveranstaltung verpflichtet wird: durch einen Werkvertrag für die Konzepterstellung in England und durch einen Dienstvertrag für die in Österreich während der Proben bis zur Premiere erbrachte Regietätigkeit. Die…
…dass eine Schätzung der Einkünfte mit 25% der Bruttoeinnahmen erforderlich sei, ist jedenfalls nicht erkennbar. Denn - sieht man von Deutschland ab - kann bei keinem der betroffenen Länder ernstlich eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus den Doppelbesteuerungsabkommen abgeleitet werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass in den USA…
…Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft…
Wirkt eine österreichische Kapitalgesellschaft an der Errichtung eines Kraftwerksbaues in Malaysien unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und nimmt sie von einem ebenfalls in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten österreichischen Beratungsunternehmen Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den malaysischen Betriebstättenfunktionen in Anspruch, dann müssen diese Fremdleistungskosten…
EAS 2900 befasste sich mit einem Fall, in dem Abgabepflichtige aus Deutschland nach Österreich zuzogen und Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zur Aufrechterhaltung der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
…unter Umsatzsteuerausweis fakturiert und wird dementsprechend dieser fakturierte Betrag von der Filmproduktionsfirma unmittelbar an die Modelagentur bezahlt, wobei die Modelagentur "das auf das Model entfallende Honorar", also offenbar nur einen Teil des an die Filmproduktionsfirma fakturierten Betrages, an das Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich…
…dann müsste ernstlich in Frage gestellt werden, ob die der EAS-Antwort zugrunde liegende Voraussetzung, dass vertragliche Beziehungen nur zu der französischen Institution aufgebaut worden sind, tatsächlich zutrifft). Artikel 17 Abs. 2 DBA-Frankreich, eine Abkommensbestimmung, die Artikel 7 DBA-Frankreich vorginge und das Besteuerungsrecht…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Konsulent auf Grund eines mit einer deutschen Firma abgeschlossenen einjährigen Werkvertrages (mit Verlängerungsmöglichkeit) die Bauberatung an einer polnischen Baustelle und werden die hiefür erzielten Einkünfte nach österreichischem Recht als solche aus freiberuflicher Tätigkeit qualifiziert, dann sind diese Einkünfte in…