…ist strittig, ob das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2007 bis Februar 2008 deshalb zurückforderte, weil es keine ernstlich und zielstrebig betriebene Berufsausbildung durch den im Berufungszeitraum bereits volljährigen Sohn unterstellte. Wie bereits vom Finanzamt zutreffend dargelegt, haben gemäß §…
…Studienberechtigung abgelegten Prüfungen belegmäßig nachzuweisen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der Besuch von Kursen allein im Rahmen der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung sei nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Es müsse das ernstliche und zielstrebige Bemühen nachgewiesen werden…
…samt Kinderabsetzbeträgen für ihren volljährigen Sohn für die Zeiträume März 2022 bis Jänner 2023 sowie August 2024 bis Jänner 2025 zurück. Begründet wurde dies damit, dass der Sohn der Bf in diesen Zeiträumen keiner ernstlichen und zielstrebigen Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit…
…VwGH 16.03.2005, 2004/14/0114, und VwGH 18.12.1996, 94/15/0170) manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 insbesondere im kumulativen Vorliegen folgender Merkmale: regelmäßiger Besuch der…
…bemerkt, dass aus der Beurteilung der Diplomarbeit (siehe Anhang) eindeutig hervorgeht, dass sich der Schüler nicht ernstlich und zielstrebig um die Abgabe seiner Diplomarbeit bzw. die rechtzeitige Anfertigung seines Werkstückes und damit um den Abschluss seiner Berufsausbildung iSd. FLAG 1967 bemüht hat („schleppender Arbeitsverlauf, mäßige…
…eine Berufsausbildung vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die…
…Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Dieses kann nachvollziehbar nachgewiesen werden durch: kontinuierlichen Studienerfolg (wenn auch fallweise mit weniger erreichten ECTS-Punkten als im UG, StudFG oder FLAG vorgesehen) durchgehende Berufsausbildung/Zielstrebigkeit regelmäßige Besuche von Lehrveranstaltungen…
…der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. Eine Berufsausbildung liegt somit nur dann vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes reicht der laufende Besuch der Universität für sich allein nicht aus, um eine Berufsausbildung anzunehmen. Entscheidend ist das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiert sich im Antreten des Studenten zu den erforderlichen Prüfungen (vgl…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011…
…liegt dann vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die…
…1 lit. b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für…
…wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Der Besuch der Handelsakademie für Berufstätige mit Fernunterrichtsanteil alleine ist nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, Prüfungen abzulegen. Da lt…
…ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen und die Ablegung von Prüfungen erforderlich ist (vgl. z.B. VwGH 2007/15/0050 vom 18.11.2008). Das Vorliegen einer Berufsausbildung iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG fordert für eine Beihilfengewährung ein ernstliches und zielstrebiges Betreiben dieser Ausbildung…
…liegt dann vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die…
…Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Auch hat die Schwester des Bf. laut eigener Aussage die Ausbildung im Februar 2017 abgebrochen. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen im Sinne der oa. Rechtsprechung somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im…
…liegt dann vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die…
…insgesamt vier Zulassungsprüfungen angetreten ist und zwei davon erfolgreich ablegen konnte. Im Hinblick darauf, dass Ch. im Schuljahr 1995/96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…wie hier vorliegend - Abendschule für sich allein würde nicht auslangen, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss nämlich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen zum Erreichen des Ausbildungziels treten, welches sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert…
… 167 Tz 6 und 8 mit der dort zitierten Rechtsprechung). Für eine Beihilfengewährung wird bei Vorliegen einer Berufsausbildung iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG zusätzlich gefordert, dass diese ernstlich und zielstrebig betrieben wird und beim Auszubildenden ein nach außen erkennbares Bemühen ersichtlich ist…