…einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird, ist nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften eine Verlustverwertung in Österreich im Wege einer Teilwertabschreibung möglich. …
…Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende - Sachverhaltswürdigungen erforderlich, da möglicherweise in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - auch ohne Vorliegen eines formellen Dienstvertrages zur österreichischen GesmbH - ein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen ist. 22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass eine Schätzung der Einkünfte mit 25% der Bruttoeinnahmen erforderlich sei, ist jedenfalls nicht erkennbar. Denn - sieht man von Deutschland ab - kann bei keinem der betroffenen Länder ernstlich eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus den Doppelbesteuerungsabkommen abgeleitet werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass in den USA…
…auch für die von dem Festivalveranstalter unmittelbar an die Künstler und Techniker gezahlten Beträge, wie Hotel-, Reise- und Materialkosten, wenn diese unmittelbare Auszahlung im Auftrag des Vertragspartners (der französischen Institution) erfolgt. (Erfolgt diese unmittelbare Auszahlung nicht im Auftrag der französischen Institution, dann müsste ernstlich in…
Beauftragt eine österreichische Filmproduktionsfirma eine inländische Modelagentur ihr für die inländische Produktion eines Werbespots ausländische Models zu vermitteln, dann tritt hiedurch inländische Steuerpflicht der ausländischen Models ein (siehe z.B. EAS 302, EAS 762). Der Schuldner der den Models zufließenden Einkünfte ist gemäß § 100…
…hindeuten, dass von vornherein nur eine interimistische Wohnsitznahme in Großbritannien für die Dauer der in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung auf Remittance-Basis größere Einkünftezuflüsse unbesteuert bleiben sollen, dann erschiene ernstlich zweifelhaft…
…sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann…
…Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft…
…Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH…
…einen Dienstvertrag für die in Österreich während der Proben bis zur Premiere erbrachte Regietätigkeit. Die Vergütungen für die unselbständig ausgeübte Inlandstätigkeit unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Großbritannien der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Tritt bei den Festspielveranstaltungen ein bulgarischer Chor auf, so ist derzeit ernstlich zweifelhaft…
…wenn es um die Besteuerung von im Abkommen nicht besonders geregelten Einkünften geht. Es kann aber nicht ernstlich behauptet werden, die Unterhändler eines DBA hätten für Unternehmensgewinne einer Kapitalgesellschaft keine Abkommensregelung getroffen. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind, da die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen) "Firmenbuch"…
…es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der…
…im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen diesbezüglich entsprechende Nachweise bereit gehalten werden. Eine andere Situation würde nur dann gegeben sein, wenn tatsächlich für die Dauer der Auslandstätigkeit der inländische steuerliche Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO aufgegeben wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden…
…GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht durch die Beteiligung an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG für die Abgabepflichtigen keine deutsche Betriebstätte gegeben ist. Folglich sind die Einkünfte aus der deutschen Kapitalbeteiligung gemäß Art. 10 DBA-Deutschland steuerlich…