…den Auslandsverlust nur in jener Höhe in die Erklärung aufzunehmen, in der dieser nach österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden…
…Steuerpflicht begründet, sondern handelt es sich hiebei lediglich um eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Vorgangsweise des österreichischen Finanzamtes, das die deutsche Aufsichtsratssteuer samt Solidaritätszuschlag bei Ermittlung der deutschen Progressionseinkünfte den deutschen Aufsichtsratsbezügen wieder hinzugerechnet hat, ist daher rechtsrichtig. 21. August 2001 Für den Bundesminister: Dr…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht…
In- und Auslandseinkünfte sind gemäß § 1 EStG 1988 stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erhält daher ein schwedischer Vorstandsdirektor nach seiner Rückkehr nach Österreich schwedische Pensionen in der Größenordnung von rd. 1,4 Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der…
Ausländische Einkünfte sind für Belange der Besteuerung in Österreich stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Im ausländischen Steuerrecht enthaltene Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
…Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren…
Hat eine österreichische GesmbH in Tschechien eine Verkaufsniederlassung (Betriebstätte) eröffnet, so ist der auf diese tschechische Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die tschechische…
…Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie für "Einkaufsbetriebstätten" in den DBAs vorgesehen ist, ist auf…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese…
…zu ermitteln; ob hierbei die deutschen Verluste ausgeglichen werden können, hängt von dem Nachweis ab, dass es sich hierbei nicht um nach österreichischem Recht (z.B. gemäß der Liebhabereiverordnung oder gemäß § 2 Abs. 2a EStG) von der Verlustverwertung ausgeschlossene Verluste handelt; das solcherart ermittelte Jahreseinkommen…
Internationale Steuerfälle sind zunächst stets nach inländischem Recht zu beurteilen und es ist die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer grundsätzlich zunächst ebenfalls ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge…
…Fall, wenn eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (LStR 2002 Rz 962). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei welcher Tätigkeit es sich um die Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962…
…Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann…
…sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen…
…das österreichische Unternehmen nur dann eine norwegische Betriebstätte, wenn die Dauer der Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet. Die maßgebende Montagedauer ist für jedes einzelne Montageprojekt gesondert zu ermitteln (Ziffer 5 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens). Werden für jedes einzelne Projekt 2 bis…
…Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu ermitteln und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen. Unter EAS 3155 wurden allerdings auch gewisse Grenzen aufgezeichnet, wonach die Mitwirkung zumindest…