…wenn die Unternehmenstätigkeit unter Nutzung deutscher Betriebstätten ausgeübt wird. Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens 6 Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort…
…Denn die Nutzung von Räumlichkeiten auf deutschem Staatsgebiet würde nur dann ein deutsches Besteuerungsrecht auf Grund des Vorliegens einer deutschen Betriebstätte begründen, wenn diese Räumlichkeiten dem Filmcutter dauerhaft zur Verfügung gestellt würden. Die erforderliche Dauerhaftigkeit ist erst ab einer Nutzungsmöglichkeit von 6 Monaten gegeben (österreichisch…
…für Belange der Beratungshonorare das Besteuerungsrecht von Deutschland nach Österreich ziehen. Und dies selbst dann, wenn die einzelne Nutzung unter 6 Monaten liegt, jedoch eine wiederkehrende dauerhafte Nutzungsmöglichkeit gegeben ist (Abs. 6 fünfter Satz OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Bundesministerium für Finanzen, 21…
…inländische DBA-Betriebstätte aus dem Grund einer Mitwirkung an einer 12 Monate überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (EAS 350…
…Doch wird im Update 2002 des OECD-Kommentars zum Musterabkommen auch dargelegt, dass bei wiederkehrenden Nutzungen von Einrichtungen diese auch bei kürzeren Nutzungsdauern Betriebstätteneigenschaft annehmen. Diese Auffassung wird auch für Tschechien als OECD-Mitgliedstaat von rechtlicher Relevanz sein. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…5 DBA-Frankreich begründet. Denn eine Nutzung inländischer Räumlichkeiten für einen Zeitspanne von nur 2 Monaten ist nur vorübergehender Natur und erfüllt im allgemeinen nicht das für die Annahme einer Betriebstätte erforderliche Merkmal der Dauerhaftigkeit (Z 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
…nach Art 14 DBA-Schweiz eine inländische feste Einrichtung begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte…
…DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher…
…DBA-CSSR zu werten sind; dies wäre der Fall, wenn Räumlichkeiten für eine Dauer von mehr als 6 Monaten zur ausschließlichen Nutzung der mit der Beratung betrauten und nach Prag entsandten Dienstnehmer zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht der Fall, unterliegen die Dienstleistungsvergütungen gemäß…
…Besteuerungsrechte zu, wenn dem österreichischen Fotomodell dort keine dauerhafte Geschäftseinrichtung (Betriebstätte) zur Nutzung überlassen ist und wenn die Fotoaufnahmen nicht im Rahmen einer Unterhaltungsdarbietung stattfinden. Auch die Abgeltung der Überlassung der Verwertungsrechte (Passivleistung) löst keine ausländischen Besteuerungsrechte aus und zwar selbst dann nicht, wenn in…
…wird (funktionales Element) und sie dauerhaft zur Verfügung steht (zeitliches Element), kann eine Betriebsstätte iSd Art. 5 DBA Kroatien vorliegen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch eine nicht durchgehende, wohl aber über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Nutzung einer derartigen festen Einrichtung eine Betriebsstätte…
Verlegt eine alleinstehende Steuerpflichtige dauerhaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Großbritannien, so kann sie auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung erwirken, dass die Beibehaltung ihrer inländischen Mietwohnung für sie nicht den Weiterbestand der unbeschränkten Steuerpflicht zur Folge hat. Die Frage, ob sich tatsächlich der Mittelpunkt der…
…eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich die…
…ob das US-Unternehmen in den Wohnungen seiner österreichischen Dienstnehmer dauerhaft über "feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen" verfügt. Es ist nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS…
…Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht…
…feste örtliche Einrichtung dauerhaft (zumindest für 6 Monate) zur Verfügung steht, dann ist das britische Unternehmen gemäß Art. 7 DBA-Großbritannien von der inländischen Besteuerung freizustellen. Die bloße Mitbenutzung der EDV-Einrichtung sowie von Besprechungsräumen der Bank begründet keine Betriebstätte. Denn die Nutzung müsste unter…
…wie vor erst das Vorliegen einer dauerhaften und nicht bloß fallweisen Verfügungsmöglichkeit über Räumlichkeiten diese zur Betriebstätte werden lässt, wird vor allem im Hinblick auf jüngste OECD-Entwicklungen einem ausländischen Staat nicht entgegengetreten werden können, wenn er die laufende Nutzung von Operationssälen auch dann als…
…die dann ihrerseits Betriebstättencharakter haben könnte; aber auch in einem solchen Fall, wenn also z.B. Räumlichkeiten für das Abstellen von Geräten dauerhaft zur Verfügung gestellt würden, wird zu vermuten sein, dass es sich hiebei um Einrichtungen mit bloß unterstützender Hilfsfunktion im Sinn von Artikel…
…iZm einer Homeoffice-Betriebsstätte zu prüfen (OECD-MK Art. 5 Z 18): Ein Homeoffice muss dauerhaft zur Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers genutzt werden. Die bloß sporadische oder gelegentliche Nutzung des Homeoffice eines Arbeitnehmers ist mangels ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350)…
… 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für die Überlassung von…