…85/13/0017). Allerdings sind in Bezug auf die deutsche Gewerbesteuer im gegebenen Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind…
…Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach abzugsfrei nach Spanien überwiesen werden. Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn…
…sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG einzugehen. Kann die vorerwähnte Vermutung jedoch im Prüfungsverfahren widerlegt werden und stellt sich wegen Vorliegens besonderer Gegebenheiten heraus, dass die Einkünfte doch der schweizerischen Gesellschaft zuzurechnen sind, dann wird für die Beantwortung der Frage…
…Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist dies im DBA-1954 bei Versicherungsunternehmen - zumindest nach dem Wortlaut der Ziffer 13 des Schlussprotokolls…
…ist angesichts des Umstandes, dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist, unerheblich. Eine besondere Situation kann sich allerdings im Verhältnis zu Deutschland ergeben, da im Einsatzgebiet Deutschland - zum Unterschied von Einsatzgebieten in DBA-Ländern mit einer dem Art. 15 des OECD-Musters entsprechenden Abkommensregelung - das Besteuerungsrecht bei…
…durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden…
…berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war, welches eine Gebietsgleichstellung vorsah. Darüberhinaus können Spätaussiedler, die nach dem 31. Dezember 1992 ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben, besondere Hilfen und Vergünstigungen beantragen…
…der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. Eine besondere Situation ist allerdings im Verhältnis zu Polen gegeben. Artikel 15 Abs…
…Rechtsgrundlage ist Artikel 8 Abs. 1 letzter Satz DBA-Deutschland. Besondere Überlegungen sind anzustellen, wenn ein in Großbritannien ansässiger Regisseur durch zwei verschiedene Vertragsabschlüsse für die Mitwirkung an der inländischen Festspielveranstaltung verpflichtet wird: durch einen Werkvertrag für die Konzepterstellung in England und durch einen Dienstvertrag…
…amerikanische Zuwendungsempfänger, EAS.2074 betreffend ungarische Zuwendungsempfänger und EAS. 2321 betreffend in der Schweiz und in Norwegen ansässige Zuwendungsempfänger). Eine andere Rechtslage besteht nur im Verhältnis zu Staaten, die in Artikel 10 Abs. 3 des anzuwendenden bilateralen Abkommens nicht dem OECD-Musterabkommen folgen, wie z…
…95). Der Umstand, dass im österreichisch-deutschen Verhältnis an der seinerzeitigen Abkommensinterpretation festgehalten wird, geht auf eine diesbezügliche besondere Verständigungsvereinbarung zurück (Z 12 des Ergebnisprotokolls vom 1. Juni 1994). Steuerfreistellung der Geschäftsführerbezüge in Österreich setzt aber den einwandfreien Nachweis voraus, dass das österreichisch-thailändische Abkommen…
…Vorgänge, bei denen die formelle Vertragsgestaltung vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis abweicht, im internationalen Verhältnis besonders problembehaftet sind. Denn internationale Konfliktsituationen sind geradezu vorprogrammiert, wenn nicht alle beteiligten Steuerverwaltungen das gleiche Betrachtungskonzept anwenden und nicht ein und denselben Sachverhalt ihrer Besteuerung zugrundelegen. 1. Februar 1993 Für…
…für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis zur Schweiz wurde bisher eine gegenteilige Verständigungsregelung getroffen (AÖF Nr. 153/1992). Die besonderen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben das BM für Finanzen veranlasst unter EAS 296 davon auszugehen, dass dieser von der Schweiz…
…durch Einbehalt von 20% des Bruttoentgeltes verstößt nicht gegen das Doppelbesteuerungsabkommen (Z. 10 des OECD-Kommentars zu Art. 17 des OECD-MA). Im österreichisch-schweizerischen Verhältnis wurde darüberhinaus Einvernehmen erzielt, dass dann, wenn bei einer österreichischen Showveranstaltung eine Funktionsteilung zwischen zwei schweizerischen Gesellschaften dergestalt stattfindet…
…dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der Fall. Nach der sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland; Art…
…selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis zur Schweiz wurde bisher eine gegenteilige Verständigungsregelung getroffen (AÖFV. Nr. 153/1992). Die besonderen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben das BM für Finanzen veranlasst bereits unter EAS.296 davon auszugehen, dass dieser von der Schweiz…
…betr. betriebliche Versorgungsrente im Verhältnis zu Kanada). Damit steht das DBA-Malta einer Besteuerung der Pensionsabfindung in Österreich nicht entgegen. Wegen der Zuordnung der Pension unter Artikel 14 des Abkommens bleibt für eine Anwendung von Artikel 21 (nicht besonders geregelte Einkünfte) kein Raum. 21. November…
…Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl…
…ob der betreffende Drittstaat ein Steueroasengebiet ist oder nicht. Zutreffendenfalls müsste besonders sorgfältig untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche Beziehungen zwischen der Patentverwertungsgesellschaft und der österreichischen Produktionsgesellschaft bestehen sowie ob die Patentverwertungsgesellschaft über eigene Geschäftsräume und eigenes Personal verfügt oder ihrer Art nach einer "Briefkastengesellschaft…
…Beschränkung der Steuerpflicht auf die Inlandseinkünfte ergibt, ist unerheblich, da dieser Umstand im Verhältnis zu Malta nach dem Abkommenswortlaut nur bei natürlichen Personen den Verlust der Ansässigkeit zur Folge hat. Was die Folgegewinnausschüttung von Österreich nach Italien anlangt, so geht § 94a EStG 1988 lediglich von…