…ausschließlich begünstigtes Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Kapitalanteil im Sinn von § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG) übertragen wird. Sollte es sich tatsächlich um eine Aufspaltung handeln, bei der die spaltende Körperschaft im Register gelöscht wird und zwei neue Körperschaften die Rechtsnachfolge hinsichtlich der übernommenen Vermögensteile…
…sein Vermögen nach Österreich, um es hier in eine (eigennützige) Privatstiftung einzubringen, wobei er selbst auch Begünstigter dieser Privatstiftung ist, dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten…
…Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt, tritt auch hier keine internationale Doppelbesteuerung ein; die Steuerfreistellung in Deutschland gründet sich auf Artikel 3 DBA-Deutschland; denn Deutschland hat sich in dieser Abkommensbestimmung im Zusammenwirken mit Artikel 15 generell verpflichtet, Einkünfte aus österreichischem unbeweglichem Vermögen von der deutschen…
Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei ihren internationalen Kreditvergaben von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Auch die österreichische Postsparkasse wird dem Kreis der solcherart begünstigten Banken zugerechnet. 1. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…
Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig (StiftR 2001 Rz 248). Diese aus dem innerstaatlichen Recht folgende Rechtsbeurteilung zeitigt auch auf der Abkommensebene entsprechende Rückwirkungen, sodass für die Vermögensrückübertragung…
Erhält ein in Österreich ansässiger kanadischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran weder durch das österreichisch-liechtensteinische noch durch das österreichisch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…
…Abs. 1 Z. 10 EStG in Anspruch genommen werden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob der Gegenstand der Assistenzleistung als "begünstigte Auslandstätigkeit" eingestuft werden kann. Dies wird zu bejahen sein, wenn eine Mitwirkung an der technischen Bauausführung der Fabrik vorliegt, nicht hingegen, wenn…
…von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der Zuwendungsgrund unerheblich…
…Einkommen des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist, richtet sich nach den allgemeinen österreichischen Grundsätzen der Einkünftezurechnung. Werden nach diesen Grundsätzen daher die Einkünfte etwa dem in Hongkong ansässigen Settlor ("Stifter") oder einem Begünstigten zugerechnet, kann § 3 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen.…
…Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach der EStR 2000 Rz 6235 Gebrauch gemacht wird). Hat daher ein repräsentativer österreichischer Anleger Vermögen in 3 österreichischen Investmentfonds angelegt, die aus 11 Staaten Dividendenerträge beziehen…
…der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens zur…
…Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein Begünstigter…
…im Veranlagungsverfahren; sie findet mithin auch für die von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlten sonstigen Bezüge Anwendung. Der solcherart begünstigte Teil von sonstigen Bezügen ist teilweise steuerfrei, teilweise einem Fixsteuersatz von 6% unterworfen und wirkt sich daher nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die…
…nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in…