…Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit deren Aktiveinkünften oder mit deren schädlichen Passiveinkünften zu verrechnen sind. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischer Maschinengroßhändler, der Maschinen deutscher Herkunft in Osteuropa verkauft, zu 95% an einer schweizerischen Basisgesellschaft, der zu 5% auch ein finanzkräftiger ausländischer Investor angehört, und kann die Finanzierung hiedurch nunmehr günstiger abgewickelt werden als früher (die deutschen Produzenten geben nunmehr ein zweimonatiges Zahlungsziel, Kredite zur…
…auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte…
…dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…nbsp; Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören…
…die luxemburgische Tochtergesellschaft fällt gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 InvFG unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds", weil das ihr übertragene Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge sind als ausschüttungsgleicher Ertrag bei der Muttergesellschaft zu erfassen; oder die Tochtergesellschaft…
…das Sachverhaltsbild erkennen lässt, dass die Geschäfte der T-GmbH in Wahrheit von der österreichischen Muttergesellschaft gesteuert und diktiert werden. Gegebenenfalls wird dieser Frage in einem Verständigungsverfahren mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat nachzugehen sein. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…
…Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft ohne wirtschaftliche Funktion) österreichische Steuern umgangen werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Körperschaften vorgesehen ist. Die internationale Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG, die für Gewinnausschüttungen "ausländischer" Gesellschaften gilt, kommt grundsätzlich zur Anwendung, dies allerdings mit der Maßgabe, dass bei fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr…
Errichtet eine österreichische GmbH, die einem von einer inländischen Privatstiftung gehaltenen Konzern angehört, in Zürich eine SFB (Swiss Finance Branch), der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn…
…der Gesellschaft A, sondern unmittelbar den Geschäftsführern zuzurechnen sind (woraus sich allerdings nur steuerliche Auswirkungen in Bezug auf den in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer ergeben würden). Einkünfte sind nicht einer ausländischen Briefkastengesellschaft, sondern den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185…
…ist. Denn liegt der Sachverhalt so, daß ein in Österreich lebender Textilkaufmann von hier aus seine internationalen Textilgeschäfte leitet, dann wird durch die Gründung einer ausländischen Basisgesellschaft die inländische Steuerpflicht nicht umgangen werden können. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv …
Hat eine niederländische Stiftung ("Stichting") in Österreich eine 100-prozentige Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für…
Nimmt eine operative österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor, dann ist zu prüfen, ob diese Gewinnausschüttung dieser Holdinggesellschaft für steuerliche Belange zuzurechnen ist. Die bloße Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft könnte nicht bewirken, dass die Einkünfte für steuerliche Belange ihr und nicht dem…
Bezieht eine im Ausland als Körperschaft besteuerte Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Österreich, ist sie ungeachtet des Umstandes, dass auf österreichischer Seite die Abzugsteuer von Einkünften erhoben wurde, die nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern dieser Personengesellschaft zugerechnet wurden, berechtigt, eine abkommenskonforme Steuerentlastung in Österreich in…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…