…Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit deren Aktiveinkünften oder mit deren schädlichen Passiveinkünften zu verrechnen sind. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der im VwGH-Erkenntnis vom 10.12.1997 vorgenommenen Einkünftezurechnung ausschließlich den – bis dahin auf § 22 BAO gestützten „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften vornehmen habe wollen: So habe Loukota ausgeführt, dass die österreichische Finanzverwaltung auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997 „die erste Runde…
…auf ausländische Basisgesellschaften Die auf das sogenannte erste Treaty Shopping-Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, gestützte Verwaltungspraxis, die auch auf den Bf. angewendet worden sei, sei auf den „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften beschränkt gewesen und niemals auf inländische Gesellschaften angewendet…
…österreichischer Maschinengroßhändler, der Maschinen deutscher Herkunft in Osteuropa verkauft, zu 95% an einer schweizerischen Basisgesellschaft, der zu 5% auch ein finanzkräftiger ausländischer Investor angehört, und kann die Finanzierung hiedurch nunmehr günstiger abgewickelt werden als früher (die deutschen Produzenten geben nunmehr ein zweimonatiges Zahlungsziel, Kredite zur…
…auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte…
…1991, 164ff) überzeuge ebenso wenig als Begründung für eine missbräuchliche Vorgangsweise durch die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft, dass diese über keine Büroräumlichkeiten verfüge. Zu dem von der Betriebsprüfung behaupteten Umweg einer Kapitalzahlung durch zwei Gesellschaften der X Gruppe an die luxemburgischen Basisgesellschaften sei auszuführen, das…
…dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…bestehe, die der Bf. über ausländische Gesellschaften von europäischen Hersteller- und ....firmen gekauft und an tschechische Lieferanten von ... verkauft habe. Dem Bf. wird im Wesentlichen vorgeworfen, dass er diese Geschäfte unter Einschaltung funktionsloser irischer und luxemburgischer Basisgesellschaften abgewickelt habe. Durch Nichterklärung der dem Bf. zuzurechnenden…
…dass die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding, die auf Dauer mehrere Beteiligungen hält, nicht per se als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen ,Briefkasten' (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere…
…also frei, seinen Betrieb auch mit Fremdmitteln zu führen. Die gegenständliche Zwischenschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft zur Finanzierung und Risikominimierung (anstelle einer direkten Hingabe der Darlehen) erscheint jedoch nicht plausibel. Im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers gehen nämlich die hingegebenen Darlehen im gleichen Umfang verloren, gleich…
…gelten, müsse Gleiches erst recht für einen laufenden Betrieb gelten, selbst wenn er sich - wie jener der Bf. (sic.) - erst im Aufbau befinde. Die Betriebsstättenregel gelte auch für die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft (Verweis auf VwGH 29.07.2010, ZI. 2007/15/0048, zu…
…Kommunikationsmittel - keine nach außen gerichtete Tätigkeit - keine hinreichend konkreten (dh fremdüblichen) schriftlichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern. In der am 13.4.2005 zugegangenen Bescheidbegründung definiert die Großbetriebsprüfung für Zwecke der Beschreibung der (ausländischen) Geschäftspartner der NN den Begriff "Sitzgesellschaft" wie folgt: "Als Sitzgesellschaften gelten juristische Personen…
…um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 3. Die Muttergesellschaft ist eine ausländische Gesellschaft, die die in der Anlage 2 zu diesem Bundesgesetz vorgesehenen Voraussetzungen des Artikels 2 der Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates…
…dass die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding, die auf Dauer mehrere Beteiligungen hält, nicht per se als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen "Briefkasten" (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere…
…Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige beachtlichen Gründe fehlen und die keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten (vgl. u. a…
…dass die Anteile per 5. Mai 1993 zum Nominalwert, somit ohne jedwede Gewinnrealisierung, an eine maltesische Basisgesellschaft veräußert werden sollten, zumal die Geschäfts- und Geschäftsführungsstrukturen unverändert geblieben wären. Die Betriebsprüfung würde hierin ausschließlich steuerliche Motive sehen. Diese Sichtweise wäre auch nicht durch das Schreiben von…
…der Einkünfte an den Berufungswerber zur Folge. Es wurde zudem auf § 10 IPRG verwiesen, wonach einer ausländischen Gesellschaft die Qualifikation als juristische Person abzusprechen sei, wenn sich die tatsächliche Hauptverwaltung im Inland befinde. Davon müsse im Hinblick auf den fast ausschließlich Österreich betreffenden Reise- und…
…P-Ltd. Company im Ausland mit dem Bw. als alleingeschäftsführenden Gesellschafter sei daher nicht anders zu behandeln als die Gründung einer inländischen Einmann-GmbH. Das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Zwischenschaltung einer Basisgesellschaft verlange als weitere Voraussetzung im Wesentlichen ein Handeln in Umgehungsabsicht. Die Absicht, die Abgabepflicht…
…Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet wurden, der Grund für die steuerliche Nichtanerkennung der Gestaltung sein (soweit nicht auch in diesen Fällen vorgetäuschte Handlungen getätigt wurden und hiedurch die Zuordnung zu den Scheingeschäften nötig…