Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
…Verwaltungspraxis werden DBA-steuerfreie Einkünfte genauso wie die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen ist (dies ist…
…Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese…
…der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei UN-Pensionen nicht der Fall. 30. März 1993 Für den…
…in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden, daß die Erwerbsklausel des Artikels 19 Abs. 4, also jene Klausel…
…Steuerbefreiungen nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr…
…150/73). Dieses Verständnis liegt im Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das…
…DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der österreichischen Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer zuzurechnen war und anerkennt daher die bulgarische Steuerbehörde ausdrücklich die Anwendbarkeit von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens, ist der Vorgang auf bulgarischer Seite…
…der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung bei der österreichischen Muttergesellschaft entgegenstehen und Anlass für den "Methodenwechsel" geben. Wohl verhindert § 2 Z 3 der VO den Eintritt der Verpflichtung zum Methodenwechsel für die dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern…
…Künstlers" und nicht auf den Ort der Aussendung abstellt. Denn auch bei den in Artikel 17 ausdrücklich angeführten Filmschauspielern richtet sich das Besteuerungsrecht nach dem Ort der Drehaufnahmen und nicht nach dem oder den Orten der späteren öffentlichen Präsentation der Filme. Bundesministerium für Finanzen, 15…
…im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein…
…Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden" im Sinn des DBA-Kanada zu qualifizieren und können daher nicht unter Artikel 21 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) subsumiert werden. Das inländische Quellenbesteuerungsrecht ist allerdings gem. Art. 10 Abs…
…ausländischer Fonds im Sinne des § 42 InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs. 1 InvFG 1993 hinsichtlich der Steuerfreiheit ausdrücklich auf Abschnitt Ia InvFG 1993 verweist, sind zur Prüfung der Vergleichbarkeit die §§ 23a bis 23g InvFG 1993…
…eine Entlastungsverpflichtung. Diese Entlastungsverpflichtung lässt sich insoweit aus Beispiel 9 des OECD-Partnership-Reports ableiten, als dort ausdrücklich die Abkommensberechtigung eines in einem Staat ansässigen Gesellschafters bestätigt wurde, wenn der Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) eine in einem Drittstaat (hier: Österreich) errichtete Personengesellschaft als transparent, der Quellenstaat…
…Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern und Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz…
…Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Das DBA-Schweiz weist insoweit die gleiche Konzeption wie das DBA-Deutschland auf, als im Abkommen ausdrücklich zwischen gewerblich tätigen Unternehmen (Art. 7 DBA-CH) und freiberuflich tätigen Unternehmen (Art. 14 DBA-CH…
…einzuräumen, dass durch § 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer ausdrücklich dem Typus einer Realsteuer (Objektsteuer) zugeordnet werden, weil die Wesensmerkmale einer Personalsteuer (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter, Krankheit usw.) nicht gegeben sind. Auch…
…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…
…Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens maßgebend ist, wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen ausdrücklich klargestellt. Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sind…
…von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der Tätigkeitsort im…