Bezieht ein in Ungarn ansässiger Arbeitnehmer einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile…
Es entspricht der jahrelangen Übung Österreichs und Deutschlands, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 9 DBA-D, sondern unter Artikel 8 des Abkommens fallen. Daher kommt für Gesellschafterdientsnehmer nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der…
Werden von einem irischen Reiseveranstalter (einer Tochtergesellschaft einer ebenfalls in Irland ansässigen Muttergesellschaft) 75% der Zimmer eines österreichischen Hotels durchgehend für 5 Jahre angemietet, um darin Schulskiwochen für irische Kinder anzubieten, dann deutet alles darauf hin, dass allein hiedurch eine inländische Betriebstätte des irischen Reiseveranstalters…
…ein bei einem inländischen Sportclub als Dienstnehmer tätiger Profisportler mit einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Vermarktungsvereinbarung ab, auf Grund der er zweimal jährlich rund S 550.000,00 ausbezahlt erhält, und handelt es sich hierbei um die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassenen Persönlichkeitsrechte…
…bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die Möglichkeit einer Stundung der durch eine Wegzugsbesteuerung ausgelösten Steuerschuld aufgezeigt (EStR 2000 Rz 6683). Verlegt daher ein österreichisch/liechtensteinischer Doppelstaatsbürger seinen Wohnsitz aus Österreich für die Dauer von 5 Jahren in ein außereuropäisches…
…hingegen diese Möglichkeit nicht mehr bestehen, weil der Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch…
…sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden, soweit sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Abkommenskontext anderes ergibt, gemäß Artikel 3 Abs. 2 DBA der Zuteilungsregel des Artikels 14 zugeordnet (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z…
… 29 BAO vorliegt, wenn das indische Unternehmen zur Auftragserfüllung zwar drei Mitarbeiter für die Dauer von über einem Jahr nach Österreich entsendet, diesen aber für ihre Arbeit kein Büroraum zur Verfügung gestellt wird, sondern weil ihre Arbeit jeweils vor Ort bei den einzelnen Ansprechpartnern des…
…Tochtergesellschaft verkauft, das Risiko eingeht, dass in einer erst Jahre nach der Transaktion stattfindenden deutschen Betriebsprüfung durch eine bloße Erhöhung der steuerlichen Wertansätze des unbeweglichen Gesellschaftsvermögens eine deutsche Steuerpflicht der Beteiligungsveräußerung herbeigeführt wird. Die Bestimmung des Schlussprotokolls sollte daher nur die Rechtssicherheit erhöhen, nicht aber…
…angestellt werden können, nicht ohne weiteres bestätigt werden. Denn im vorliegenden Fall treten nach Darstellung in der Anfrage einige Besonderheiten hinzu: es wird nicht Roggen, sondern ein anderes Wirtschaftsgut, nämlich es werden bearbeitete Roggenpollen geliefert, die Roggenernte wird nicht von den Landwirten, sondern von der…
…bei Ermittlung des saudischen Betriebstättengewinnes in Abzug zu bringen. Ein anderes Beispiel betrifft die Kosten der Geschäftsleitung des österreichischen Unternehmens und allgemeine Verwaltungskosten, die ebenfalls der Betriebstätte zu Gute kommen und aliquot der Betriebstätte anzulasten sind. In diesem Zusammenhang darf aber nicht außer Acht gelassen…
…jedenfalls Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht und zwar unabhängig davon, ob der Mitarbeiter sich in dem einen oder anderen Jahr mehr oder weniger als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Auswirkungen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass diese derzeit aus innerorganisatorischen Gründen nicht in…
…DBA-Großbritannien nur in jenen Jahren ein Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen, in denen der Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet; ein österreichisches Besteuerungsrecht würde aber auf Grund der Besonderheit der Remittance-Klausel des Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien aber auch in den anderen Jahren (also jenen…
…Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß …
…dann sind in diesem betreffenden Jahr - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung dieses betreffenden Jahres vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes…
…Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben…
…der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden, wobei stets wie folgt vorgegangen werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der…
…fünf Jahren einen ausreichend langen Zeitraum bildet, innerhalb dessen eine steuerlich relevante Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes Feriendomizil und als vorgesehener neuerlicher Hauptwohnsitz nach Ablauf der 5 Jahre würde in einem solchen Fall zu keiner anderen…
…20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu unterrichten,... mit…
…die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien. Eine eineinhalb Jahre zurückliegende Beschäftigung wird dabei nicht als…