…lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen ist) noch andere in- oder ausländische Einkünfte (Zinseinkünfte, Vermietungseinkünfte, Beratereinkünfte) unterliegen diese Einkünfte nach den für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Vorschriften der inländischen Besteuerung…
…1 und Abs. 3 EStG verliert, wenn er neben seinen lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften inländische Vermietungseinkünfte von 700 Euro und argentinische Anleihezinsen von 900 Euro bezieht, wenn ihm sonach "andere Einkünfte" im Sinn von § 41 Abs. 3 EStG von mehr als 1.460 Euro zufließen, mögen diese…
…nicht nur die Abhaltung von Lehrveranstaltungen an Schulen, sondern auch die Veranstaltung von Vorlesungen an universitären Bildungseinrichtungen zu zählen sein. Der Fall wäre allerdings anders zu sehen, wenn der deutsche Gastprofessor derart in den inländischen Institutsbetrieb eingegliedert worden wäre, dass nicht mehr von einem Werkvertrag…
…die Veräußerung von Auslandsbeteiligungen allerdings nicht vorgesehen. 2. Erwerb durch eine deutsche AG: Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Beteiligung an der operativ tätigen ungarischen GmbH durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Aktiengesellschaft erworben wird. Da die deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht…
…Arbeitgeber dieses Geschäftsführers wertet. Deutschland nimmt folglich eine Umqualifizierung der Bezüge von Einkünften aus Gewerbebetrieb (gezahlt von der deutschen GmbH) in solche aus nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9…
…Dividendenerträge ist. Aus österreichischer Sicht ist "beneficial owner" jene Person, der die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden, sonach im Fall eines Wertpapierleihegeschäftes im Allgemeinen der Wertpapierentleiher. Es ist derzeit aber international noch nicht sichergestellt, dass auch andere Staaten bereit sind, dieser Sichtweise zu folgen. Probleme könnten…
…4 Bedeutung erlangt. Denn die Tätigkeit der Models fällt unter keine der in diesem Satz taxativ aufgezählten Tätigkeiten, sodaß mangels Betriebstätte in Deutschland ihre Einkünfte in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Andere Rechtsfolgen treten hingegen für die in Drittstaaten ansässigen Models ein, da sich diese…
…keine inländische Körperschaftsteuerpflicht des Vereins erkennen. Denn nach Artikel 7 aller mit EU-Staaten auf OECD-Grundlage abgeschlossener Abkommen darf ein im DBA-Ausland ansässiges Unternehmen (hier: der die Veranstaltung abhaltende ausländische Verein) nur dann der Körperschaftsbesteuerung in Österreich unterzogen werden, wenn diese Einkünfte durch…
…des § 23 EStG einzustufen ist. Ob die eine oder andere Bestimmung des Abkommens Anwendung findet, wird aber in aller Regel keinen großen Unterschied machen, da die inländische Steuerpflicht nach beiden Bestimmungen vom Bestand einer "Betriebstätte" im Sinn von § 29 BAO in Österreich abhängt. Denn sowohl…
…21 OECD-MA (sonstige Einkünfte); folgt Artikel 21 den OECD-Grundsätzen, dann bewirkt dies ein Anrecht auf vollständige Steuerentlastung in Österreich. Demzufolge sind die Preisvergaben nach Norwegen und in die Schweiz in Österreich von der Kapitalertragsbesteuerung zu entlasten. Eine andere Rechtslage gilt im Verhältnis zu…
…österreichischen Besteuerung unterliegen. Wegen der in Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge nicht der Zuteilungsregel des Artikels 11 ("Arbeitslöhne und einige andere Einkünfte natürlicher Personen") zugeordnet werden, die im vorliegenden Fall das Besteuerungsrecht vom Quellenstaat (Österreich…
…noch Deutschland ihre Besteuerungsansprüche wahrgenommen haben, berechtigt Österreich grundsätzlich nicht, die Einkünfte an deren Stelle der Besteuerung zu unterziehen. Dass die deutschen und schweizerischen Veranstalter die an die inländische Personengesellschaft fließenden Vergütungen von der Besteuerung freigestellt haben, ist abkommenskonform und gründet sich offensichtlich auf Erwägungen…
…dann, wenn die kanadischen Kapitalgesellschaften ihre Leistungen durch Subauftragnehmer erbringen, nicht zur Anwendung kommen, weil die als Subauftragnehmer wirkenden Innenarchitekten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher - bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff" ins Leere läuft…
…da diese Bestimmung grundsätzlich nur für betriebliche nicht aber für die nichtbetrieblichen Einkünfte Bedeutung besitzt. Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt. Das Vorliegen einer…
…Kapitalerträge wären als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann diesfalls nicht stattfinden. Werden die Beteiligungen an der US-Gesellschaft fremdfinanziert, dann sind die hiefür anfallenden Zinsen nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte abzugsfähig (Hinweis…
…Versicherungsleistung die eingezahlten Versicherungsprämien übersteigt. Eine andere Rechtslage würde gelten, falls der schweizerischen Fürsorgeeinrichtung der Status einer "ausländischen Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zukäme; dies wäre der Fall, wenn sie in Aufbau und Funktion mit einer inländischen Pensionskasse…
…dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden…
…festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung aufbauende Besteuerungsdurchgriff nicht in einer Art und Weise angewendet werden, dass…
…ihm erwirtschaftete Einkünfte anzusehen sind. Hiebei ist nicht argentinisches, sondern österreichisches Steuerrecht maßgebend. Der Trust wäre jedenfalls nicht Schuldner der Zinsen, wenn er von Drittstaatsfinanzinstituten als wirtschaftlich funktionsloses Gebilde eingerichtet und lediglich dazu benutzt wird, für die Investoren eine Möglichkeit zur Umgehung inländischer Steuern zu…
…wenn von einem inländischen Arbeitgeber Arbeitslohn ins Ausland geleistet wird (EStR 2000 Rz 7959 und VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). Sollte allerdings die Entsendung in einen DBA-Partnerstaat erfolgen, mit dem im DBA eine OECD-konforme Aufteilung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus unselbständiger…