Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
…12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich aber herausstellt, dass die Frist…
Wird einer deutschen Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische…
…und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Räume dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur…
…begründet daher auch für die diesbezüglichen Planungsarbeiten eine inländische Baubetriebstätte, wenn diese Planungsarbeiten an der Baubetriebstätte ganz oder teilweise für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden, wobei zwischenzeitige Abwesenheiten weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Hemmung des Fristenlaufes führen. Ist es allerdings so…
…2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft als "Bauausführung" zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen. Es ist wohl richtig, dass erst durch eine…
…und nicht von zwei Baustellen mit jeweils gesonderten Fristenberechnungen) auszugehen sein (siehe in diesem Sinn auch EAS 1259 betreffend einen Anschlussauftrag). Allerdings wird dies gegebenenfalls mit einer Auftragserteilung "in Baulosen" vergleichbar sein. Wenn in diesem Fall die Montagezeit des AAV beispielsweise nur 1 Monat beträgt…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen (= Hauptwohnsitz) nach wie vor in Großbritannien beibehalten wird, würde nach den Bestimmungen des DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten…
…der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen (EAS 3042). Unmaßgebend für den Beginn des Laufes der 12-Monatsfrist ist daher auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Umstand, dass zwei Verträge abgeschlossen wurden, einer über die Planungsleistungen und ein zweiter über die Bauleitung. …
…erbrachte Dienstleistung, in eine Know-how-Überlassung umzuqualifizieren. Die in Erfüllung eines solchen Auftrages geleisteten Vergütungen sind daher Artikel 7 und nicht Artikel 12 des DBA-Spanien zuzuordnen. Werden zwei Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens für die Dauer von 10 Monaten nach Spanien entsandt, um den…
…Fällen daher nur hemmend auf den Fristenlauf, der gegebenenfalls kalenderjahresübergreifend zu berechnen ist. Hält sich daher ein Künstler an seinem inländischen Wohnsitz zwar nach seinen Aufzeichnungen nicht länger als 70 Tage auf, mietet er aber für weitere zwei Monate ein Appartement oder ein Haus und…
…zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Artikel 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil die hierfür erforderliche Voraussetzung nicht erfüllt ist, derzufolge die Bezüge aus Quellen außerhalb Österreichs stammen müssen. Da bei einem länger als sechs Monate…
…in der UdSSR unterbrochen, führt dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen lediglich zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in…
…Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich stattfinden, sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne in…
…als 12 Monate andauert (zur Berechnung dieser Frist siehe Z 14-120 des Kommentars Internationales Steuerrecht Philipp-Loukota-Jirousek). Wird solcherart eine österreichische Baubetriebstätte begründet, dann stellt diese eine "Unterbetriebstätte" zur liechtensteinischen "Hauptbetriebstätte" dar. Da die der "Unterbetriebstätte" zurechenbaren Gewinne aber nicht gleichzeitig zwei Betriebstätten…
…wenn sie in den Hochsaisonen aus Kostengründen aufgegeben wird) als weitere österreichische Betriebstätte zu werten ist. Denn durch die mit dem Tiroler Hotel getroffenen Abmachungen stehen die betreffenden Räume offensichtlich nicht nur für zwei Monate, sondern - wenn auch mit Unterbrechungen - dauerhaft zur Verfügung. Unter diesen…
Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
…Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer…