…auch eine vereinbarungswidrig nicht innerhalb dieser Frist überwiesene Versicherungssumme begünstigen wolle. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass die Versicherungssummen nicht innerhalb der Zwei-Monats Frist an das Finanzamt überwiesen wurde. Wen letztlich das "Verschulden" an der Nichtüberweisung binnen der 2-Monatsfrist an das Finanzamt trifft…
…und damit meine Interessen verletzt). Was aber ohne jeden Zweifel das sofortige Recht auf Weiterbehandlung durch den UFS mit sich bringt, ist die (zweimalige) Überschreitung der Zwei-Monats-Frist für Erledigungen durch die AV FRU (laut §276/6 BAO). Mein Vorschlag zur Güte wäre daher…
Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
…12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich aber herausstellt, dass die Frist…
Wird einer deutschen Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische…
…und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Räume dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur…
…begründet daher auch für die diesbezüglichen Planungsarbeiten eine inländische Baubetriebstätte, wenn diese Planungsarbeiten an der Baubetriebstätte ganz oder teilweise für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden, wobei zwischenzeitige Abwesenheiten weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Hemmung des Fristenlaufes führen. Ist es allerdings so…
…2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft als "Bauausführung" zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen. Es ist wohl richtig, dass erst durch eine…
…und nicht von zwei Baustellen mit jeweils gesonderten Fristenberechnungen) auszugehen sein (siehe in diesem Sinn auch EAS 1259 betreffend einen Anschlussauftrag). Allerdings wird dies gegebenenfalls mit einer Auftragserteilung "in Baulosen" vergleichbar sein. Wenn in diesem Fall die Montagezeit des AAV beispielsweise nur 1 Monat beträgt…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen (= Hauptwohnsitz) nach wie vor in Großbritannien beibehalten wird, würde nach den Bestimmungen des DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten…
…der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen (EAS 3042). Unmaßgebend für den Beginn des Laufes der 12-Monatsfrist ist daher auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Umstand, dass zwei Verträge abgeschlossen wurden, einer über die Planungsleistungen und ein zweiter über die Bauleitung. …
…erbrachte Dienstleistung, in eine Know-how-Überlassung umzuqualifizieren. Die in Erfüllung eines solchen Auftrages geleisteten Vergütungen sind daher Artikel 7 und nicht Artikel 12 des DBA-Spanien zuzuordnen. Werden zwei Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens für die Dauer von 10 Monaten nach Spanien entsandt, um den…
…1, 56 Abs. 2 FinStrG iVm § 108 Abs. 1 und 2 BAO zufolge bis zum Ablauf des 7. Jänner 2014 erstreckenden (Monats-)Frist des § 145 Abs. 1 FinStrG, und zwar mit (schriftlichem) Anbringen vom 21. Jänner 2014 erstmals Einspruch gegen die Strafverfügung vom 25. November…
…der Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses im Einzelfall. Anderenfalls ließe sich nicht feststellen, für welche dieser vielen Fristversäumnisse (unter Einbeziehung der Anträge auf Restitution in die Wiedereinsetzungsgründe) die 3-Monats- Frist für die Wiedereinsetzungsanträge eingehalten worden sei. Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehöre…
…im Einzelfall. Andererseits ließ sich nicht feststellen, für welche dieser über 150 Fristversäumnisse (unter Einbeziehung der Anträge auf Restitution in die Wiedereinsetzungsgründe) die 3-Monats- Frist für die Wiedereinsetzungsanträge eingehalten wurde. Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehört, dass die Partei "verhindert" war, ihr notwendig…
…am 13. 3. 2018 zugestellt. Innerhalb eines Monats, also bis Montag, 15. 4. 2018 (§ 108 Abs. 2 BAO i. V. m. § 108 Abs. 3 BAO), wurde Vorlageantrag nicht gestellt. Der Vorlageantrag wurde - zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag - nach Ablauf der Frist am 17. 5. 2018 gestellt…
…mit 18.01.2022 arbeitnehmerseitig und weist einen rückwirkenden Überlassungsbeginn mit 01.09.2021 auf. Warum die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte 6-Monats-Frist erst mit Jahresbeginn 2023 zu laufen beginnen hätte sollen, wurde von diesem bislang nicht erläutert. Es steht daher im Raum…
…andere rechtliche Würdigung nicht zuläßt, weil sonst die Rüge einer Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben werden müßte. Die 6 - Monats - Frist wäre am 25.11.2000 abgelaufen; die angegriffene Entscheidung datiert vom 04.12.2000. Des weiteren kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Zollbehörde bisher Jahreszeiträume…