…sind. Da aber das DBA-USA keine Regelung für nicht besonders geregelte Einkünfte vorsieht und weder die Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA) noch auch eine andere Steuerzuteilungsregel Österreich Besteuerungsrechte entzieht, ist bei Zuwendungen an amerikanische Begünstigte die Kapitalertragsteuer mit 22% zu erheben. Diese…
…des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Wurde von der Privatstiftung Kapitalertragsteuer einbehalten, besteht daher Anrecht auf Rückerstattung. Die in EAS 617 enthaltene…
…an der Stiftung besitzt noch ein Gewinnbeteiligungsrecht mit der Stiftung vereinbart ist, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 als Voraussetzung für eine Zuordung der Zuwendungen unter Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine Zuordnung der Einkünfte unter Artikel 21 (subsidiäre Besteuerungszuweisung an…
…greift die Zuteilungsregel für nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen iSd Art. 7 Abs. 1 DBA(Erb)-USA. Demnach wird das ausschließliche Besteuerungsrecht an der Schenkung dem Wohnsitzstaat des Geschenkgebers - hier den USA - zugeteilt. Österreich hat sonach die Zuwendung von der Stiftungseingangssteuer zu befreien. Bundesministerium für Finanzen…
…die den im Inland tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung…
…die als nicht steuerbar einzustufen ist; vielmehr tritt mit der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber…
… denn Zuwendungen an die Begünstigten einer österreichischen Stiftung werden nicht der Zuteilungsregel des Artikels 10 OECD-MA zugeordnet; dies aber müsste geschehen, wenn die Begünstigten als an der inländischen Stiftung "beteiligt" anzusehen wären. Der Umstand, dass nach niederländischem und belgischem Recht die Stiftung möglicherweise als…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…
…sollte - Zuwendungen an das Mitglied als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des BMF für deren abkommensrechtliche Qualifikation nur dann per analogiam der auf Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen anzuwendende Art. 15 DBA Hongkong Anwendung finden, wenn sich die…
…Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende ausländische Zuwendungsempfänger. In Artikel 10 Abs. 3 DBA-Deutschland (Definition des Dividendenbegriffes) ist diese innerstaatliche Gleichstellung mit Dividendenzahlungen auch in die Abkommensebene übernommen worden; nämlich dadurch…
…dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen ist…
…er ist einer mangelhaften Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche Gesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zuzuschreiben), kann dieser Aufwand nicht der österreichischen Konzerngesellschaft angelastet werden. Sollten sich die Garantieleistungen hingegen als bloße Kulanzzahlungen darstellen, die tatsächlich nur zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen mit…
Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986…
…Zuwendungen : sie sind gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Ob Deutschland die aus den Immobilienerträgen herrührenden Stiftungszuwendungen, also die "Ausschüttung" der Immobilienerträge, besteuern kann, hängt von seinem innerstaatlichen Steuerrecht ab; das DBA überträgt jedenfalls das Besteuerungsrecht daran an…
…die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind, ohne dass es auf das nach der Dividendendefinition des OECD-Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden" im Sinn des DBA-Kanada zu qualifizieren und…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch EAS 873). 27. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…
…für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird. Dies ist der Fall. Weil daher im neuen Abkommen nicht zusätzlich auch eine "gesellschaftliche Beteiligung" des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die…
…Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge im Sinne des § 29 EStG 1988 fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Eine Einmalzahlung an den österreichischen Begünstigten…