…nach Aufdeckung der offensichtlichen "Fehlbuchung" im BP-Verfahren wie auch im Berufungsverfahren eine derartige Rückforderung nicht vorgebracht wurde. Die Veranlassung für die Zuwendungen der Bw. an ihre Schwestergesellschaft lag somit zweifellos nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung. Wie die Bw…
…eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung sei die Zuwendungen von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache werde an Hand eines Fremdvergleiches ermittelt…
…dass die Gesellschaft das Genussrechtskapital im Nominale von 108,6 Mio Euro kündigte und den Abschichtungsbetrag von 76,2 Mio Euro an die Genussrechtsberechtigten zahlte. Mit Verschmelzungsverträgen vom 6. September 2006 (Verschmelzungsstichtag 31.12.2005) wurden die ***7*** GmbH (Schwestergesellschaft) und die ***11*** GmbH (Tochtergesellschaft…
…indes lediglich die Belastung der Bruttogewinnerhöhung mit KESt infolge der erfolgten Qualifikation der fehlenden Verrechnungen als verdeckte Ausschüttung (vA). Unter einer verdeckten Ausschüttung versteht man alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu…
…also die Kapitalgesellschaft: § 95 Abs. 1 und 2 EStG 1988). Erfolgt eine derartige - nicht in Leistungsbeziehungen, sondern in gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen begründete - Zuwendung durch eine Kapitalgesellschaft an eine Schwestergesellschaft, liegt hierin einerseits eine Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage desselben bei der Schwestergesellschaft…
…so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor (VwGH 30.5.1995, 91/13/0248, 0250) Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als…
…der Mutter- und Schwestergesellschaft und die fehlende Fremdüblichkeit lassen im Übrigen auf eine subjektive auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft schließen. In diesem Zusammenhang war auch zu berücksichtigen, dass - wie oben dargelegt - eine Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsinhaber (hier die Muttergesellschaft) auch darin gelegen…
…der allenfalls erst in Verbindung mit einem nachfolgenden Pfandvertrag die für ein solches Rechtsgeschäft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, abschließen würde. Dem Einwand, dass die Willenserklärungen zivilrechtlich auch schlüssig erfolgen können (so wie im gegenständlichen Verfahren durch die Verbuchung der Zuwendungen an den Gesellschafter auf dessen Verrechnungskonto)…
…eben gerade nicht der GesSt unterlägen. Nur durch eine Öffnung der Tatbestände in Richtung auf eine wirtschaftliche Zurechnung einer freiwilligen Zuwendung einer Großmuttergesellschaft an die Muttergesellschaft könne es überhaupt erst zu einer theoretisch möglichen GesSt-Pflicht kommen. Damit gingen alle Argumente hinsichtlich einer nicht zulässigen…
…und beantragten die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Der Bescheidbegründung des Finanzamtes hielt sie entgegen, dass die vorherige Einholung der Zustimmung des Aufsichtsrates der Ö AG für vom Vorstand der Ö AG beabsichtigte Zuwendungen an Tochtergesellschaften aufgrund gesellschaftsrechtlicher bzw. satzungsmäßiger Bestimmungen erforderlich sei, die Aufsichtsratszustimmung…
…teilte die ***BF*** Gaming Ltd (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf.) dem (damaligen) Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, kurz FA) mit, dass sie im Internet Casino-Spiele anbiete. Ihre Schwestergesellschaft ***BF*** ***LAND*** Ltd biete im Internet Sportwetten an, die…
…Z 2 EStG 1988 idgF; § 22 EStG 1988 idgF). Freiwillige Zuwendungen sind Zuwendungen an andere als gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, denen keine wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden (grundlegend VwGH 7.9.1990, 90/14/0093); sie gehören in…
…Einstufung der Dividende als Einlagenrückzahlung sehr wohl als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die BP nahm mit Schreiben vom 26. April 2011 wie folgt zur Berufung Stellung: Da von der Bw. trotz mehrmaligen Aufforderungen der BP zur Forderungsabtretung der Muttergesellschaft an die Schwestergesellschaft keine Unterlagen vorgelegt worden seien…
…einerseits eine Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor (vgl. VwGH 19.9.2007, 2006/13/0194; 30.5.1995, 91/13/0248, 0250) Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren…
…Ausschüttung an die Gesellschafter mit der unausweichlichen Konsequenz als deren weitere Einlage in die Schwester zu qualifizieren, zu folgen. Zum Vorwurf der Bfin., es wäre die Vorteilsgewährungsabsicht nicht vorgelegen, werde festgestellt: Unbestrittenermaßen wurden der Schwestergesellschaft liquide Mittel über Darlehensvereinbarungen überlassen. Diese ebenfalls unbestreitbaren Zuwendungen aus…
…Zuwendungen (Vorteile an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen) die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden (vgl. z.B. VwGH 20.9.1983, 82/14/0273). Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft…
…verstehen. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird (VwGH 26.9.2000, 98/13/01017; aus Hartl/Laudacher/Moser/Renner/Rumpl, Praxisleitfaden Körperschaftsteuerrichtlinien 2001). Dabei ist die Zuwendung dem Gesellschafter zuzurechnen…
…verstehen. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird (VwGH 26.9.2000, 98/13/01017; aus Hartl/Laudacher/Moser/Renner/Rumpl, Praxisleitfaden Körperschaftsteuerrichtlinien 2001). Dabei ist die Zuwendung dem Gesellschafter zuzurechnen…
…Der dem Abtretungsvertrag zu Grunde liegende Status hätte somit die schwebenden Einkunftschancen aus Vermittlungsgeschäften nicht berücksichtigen können. Körperschaftssteuerrichtlinien: In § 8, Abs. 1, KStG 1988 Tz 685 wird folgendes festgestellt: "Hat eine Zuwendung des Anteilsinhabers an die Körperschaft nach ihrem inneren Gehalt ihre Ursache nicht in…
…kann. Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Vorteile die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern zuwendet, die sie aber anderen Personen (Nichtgesellschaftern) nicht oder…