…Grund der DBA-Steuerfreistellung in Österreich nicht mehr im Steuerabzugsweg "endbesteuert" sind; dies hat aber nicht zur Folge, dass die Stiftungszuwendungen nun in Österreich im Veranlagungsweg steuerlich zu erfassen wären, und zwar auch nicht mit den aus den Immobilienerträgnissen herrührenden Teilbeträgen. Denn die genannten Zuwendungen…
…Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung…
…kann die Stiftung nicht auf der Grundlage von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger möglich ist (wie dies zB in Österreich hinsichtlich der …
…die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 der DBA als Beteiligung an der Stiftung (= abkommensrechtlich : Gesellschaft) zu werten sein, und die Zuwendungen wären dann vom Begriff "aus sonstigen…
…Immobilie hält, anlässlich des Ablebens einer in Österreich ansässigen Person auf eine gemeinnützige Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz der österreichischen Stiftungseingangssteuer (StiftESt). Hat der Zuwendende (Erblasser) seinen Wohnsitz im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet…
Hat eine niederländische Stiftung ("Stichting") in Österreich eine 100-prozentige Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für…
…denn die dividendengleich besteuerten Gewinnzuwendungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates von Unternehmen sollten OECD-konform weiterhin dem Artikel 16 DBA F unterstellt bleiben und nicht als Dividenden nach Artikel 10 DBA F besteuert werden. Eine andere Rechtslage ergibt sich aus der Dividendendefinition des DBA-Großbritannien…
…Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö/USA verlangt. Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 21 des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) die Zuwendungen an die…
…Abkommen aus dem Jahr 1978 sind Zuwendungen, die eine in Tschechien ansässige Person von einer österreichischen Privatstiftung erhält, im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…die DBAs solange unmittelbar angewendet und demzufolge die Einkünfte von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird (EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die…
…der Ermessenübung zu entscheiden, ob jene Vorrechte, die den im Inland tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen…
…Einkünfte daher aus diesem Grund nicht unter Artikel 10 des Abkommens fallen. Die Frage, ob das DBA-Liechtenstein die völkerrechtliche Verpflichtung zur KESt-Entlastung der österreichischen Stiftungszuwendungen auch dann auferlegt, wenn der Zuwendungsempfänger eine liechtensteinische Privatstiftung ist, hängt zunächst davon ab, ob die liechtensteinische Stiftung…
…zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen…
…1 Z 7 EStG 1988 sind Zuwendungen "jeder Art" einer eigennützigen Privatstiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Die Kapitalertragsteuer ist daher auch dann zu erheben, wenn es sich um Preise außerhalb eines Wettbewerbes handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines…
…1 lit. b DBA zur Anrechnung dieser 15-prozentigen österreichischen KESt verpflichtet ist. Wenn Deutschland diese Zuwendungen nach seinem innerstaatlichen Recht als Entgelt von dritter Seite an deutsche Konzerndienstnehmer wertet und daher als deren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert, wird dies durch das Abkommen nicht…
…dass auch Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Für die Beurteilung der Frage, ob diskretionäre Trusts des amerikanischen Rechts mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sind, bedürfte es einer sorgfältigen gutächtlichen Analyse der hier…
…der US-Trust in seinem Wesen einer österreichischen Privatstiftung ähnlich sein sollte, vermag die auf Grund der gemischten Schenkung zufließende Kaufpreissumme keine Zuwendungsbesteuerung (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG) auszulösen, da diese nur auf Zuwendungen inländischer Privatstiftungen beschränkt ist. Bei Vergleichbarkeit mit einer inländischen Stiftung…
…eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger…
…Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten eines ihrer Gesellschafters eine solche Haftung übernimmt (sonach Ausschüttung in Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu…