…Um in dem konkreten Fall eine pragmatische Lösung herbeizuführen, könnte sich empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen deutschen Finanzamt abzuklären und dieses Beurteilungsergebnis sodann korrespondierend der Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung zu Grunde zu legen. Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Zinskomponente (1…
…deren Aufwand mit einem 5-prozentigen Rohgewinnaufschlag abgegolten wird, dann spricht die Vermutung dafür, dass das wirtschaftliche Eigentum an dem von der österreichischen Gesellschaft geschaffenen immateriellen Wert auf die britische Gesellschaft übergegangen ist und damit nach einer fremdüblichen Abgeltung verlangt. Bundesministerium für Finanzen, 27…
…wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die deutsche Beurteilung auf der Grundlage des AOA ernstlich in Zweifel zu ziehen. Die erwähnte korrespondierende Vorgangsweise auf österreichischer Seite bedeutet allerdings nur, dass die AOA-Konformität der im deutschen Rechtsbereich erfolgten Zuordnung der Kapitalbeteiligung an die nach deutschem Recht…
…der Steuerpflichtige in Eigenbeurteilung zu dem Ergebnis gelangen, dass keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und ihm daher seiner Auffassung nach auf Grund des DBA Steuerfreistellung in Österreich zustehen, so ist dennoch eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die Erklärungspflicht der beschränkt Steuerpflichtigen ausschließlich auf eine Veranlagungspflicht nach …
…Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an…
Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei…
…dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Bei deutschen Immobilienfonds, die ausschließlich in deutschen Immobilien veranlagen, kommt es daher nur insoweit zu einer österreichischen Besteuerung, als im Fonds Wertpapier- und Liquidationsgewinne erzielt werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Diese nach…
…sondern auf Grund des DBA die Besteuerung zur Gänze oder teilweise unterlassen muss, wäre auf österreichischer Seite durch das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung gegeben; denn in diesem Fall dürften die nachträglichen Einkünfte "nach diesem Abkommen" nicht in Frankreich besteuert werden (bei französischer Zuordnung unter…
…mehr als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zu erfassen sein, sondern als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen." Dies aber löst auf der Abkommensebene eine Zuordnung zu Artikel 13 der dem OECD-Muster entsprechenden DBA aus. Dies wiederum entbindet von der Anwendung des Zuflussprinzips und bewirkt…
…da Artikel 21 dem Ansässigkeitsstaat, sonach Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. Verliert solcherart die Schweiz auf Grund des Abkommens das Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Rentenzahlungen, dann legt korrespondierend hiezu Artikel 23 des Abkommens Österreich nicht mehr die Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf. Denn nach Artikel 23 des…
…Deutschland ist der AOA insoweit anzuwenden, als dies dem (nicht dem OECD-MA 2010 nachgebildeten) Art. 7 des DBA Deutschland entspricht. Die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern (hier: Beteiligung) ist daher nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen (EAS 3034). Demnach können Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte nur…
…Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden Abgeltung der unfallbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit), dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach Maßgabe des § 29 Z…
…dass sie "nach dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden und zumindest teilweise der Versorgung des Empfängers dienen" (BFH 5.2.1992, BStBl II 1992, 660 mit weiteren Nachweisen). Werden solche "Ruhegehälter" durch Einmalzahlungen abgefunden, dann ändert dies nichts an der Zuordnung zu Artikel 18…
…Aktivbezüge das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zugewiesen. Während aber nach Eintritt in den Ruhestand das Besteuerungsrecht durch Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vom (ehemaligen) Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat übertragen wird, fehlt eine solche Vorschrift im Geltungsbereich des Artikels 8. Gegen eine Zuordnung der deutschen Pensionen…
…Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Da im Übrigen für Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008 geltenden DBA-CZ abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes unter Art. 15 DBA-CSSR bzw…
…Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen ("Dividenden"), sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger bei den…
…sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) fallende Zahlungen handelt als auch dann, wenn der Lizenzgebührencharakter bestritten und eine Zuordnung unter Artikel 4…
…dass diese Zuordnung auch dann erhalten bleibt, wenn die Geschäftsleitung in einen Staat verlegt wird, der der "Sitztheorie" folgt und der folglich das Personalstatut einer Gesellschaft nach dem Verwaltungssitz und nicht nach dem statutarischen Sitz bestimmt. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Juli 1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann (EAS 2785). Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der…
…eine - durch die seinerzeitige Rechtsprechung des BFH verursachte - Abkommensauslegung, die aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine Rückwirkung auf die Abkommensbeziehungen Österreichs zu anderen…