…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…zu Unrecht) möglicherweise auch in Russland keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der Vorrang gegenüber dem Zuflussprinzip einzuräumen wie z.B. bei nachträglichen Abfertigungszahlungen für eine vorher im anderen Staat erbrachte unselbständige Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973…
…von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446, letzter Absatz). Es ist daher unerheblich, in welchen Jahren die Gewinne der inländischen Tochtergesellschaft einer in Hongkong ansässigen Muttergesellschaft erwirtschaftet wurden; entscheidend…
…in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem…
Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
Aus dem BMF-Erlass vom 7.8.1996 (ÖStZ 18/1996, 440) ist erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine…
…Kapitalvermögens dem Kausalitätsprinzip gefolgt (EAS 13, EAS 107, EAS 1972, EAS 2408, EAS 2674), da auch hier ein aktiver Veräußerungsvorgang die Einkünfte hervorbringt. Bei Passiveinkünften gilt hingegen das Zuflussprinzip (Artikel 10, 11, 12, 18); denn hier ist unerheblich, in welchem DBA-Partnerstaat die zufließenden Einkünfte…
…nach inländischem Recht gilt - abweichend vom DBA-Recht - ab dem Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip, demzufolge auch kausal durch Auslandsarbeit in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erwirtschaftete Einkunftsteile bei ihrem Zufluss von der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst werden …
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…Teile des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung in den USA erwirtschaftet worden sind (Kausalitätsprinzip); Artikel 10 und 11 des Abkommens steht aber der Erfassung der Kapitalerträge nicht entgegen, weil hier nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip gilt. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…
Tritt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens in den Ruhestand und werden ihm hierbei seine gegenüber dem Arbeitgeber erwachsenen Pensionsansprüche seitens seines Arbeitgebers durch eine Einmalzahlung abgefunden, dann zählt diese Pensionsabfindung zu den nach § 25 EStG steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Hat der Dienstnehmer zum Zeitpunkt…
…schweizerische Verständigungsgespräche, AÖFV. Nr. 34/2000, dem "Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem "Zuflussprinzip" eingeräumt wurde, gibt zu keinem anderen Beurteilungsergebnis Anlass. Es mag zwar nicht völlig geklärt sein, ob die Pensionsabfindung als nachträgliche Einkunft aus unselbständiger Arbeit anzusehen ist und damit unter Artikel 18 fällt, oder…
…durch Abkommensrecht. Daher ist auch die zeitliche Zuordnung des Zuflusses einer Auslandsprämie nicht nach dem Kausalitätsprinzip, sondern nach dem sich aus § 19 EStG 1988 ergebenden Zuflussprinzip vorzunehmen. Wird daher eine Auslandsprämie, die kausal mit der im Jahr X1 in Rumänien erbrachten Tätigkeit verknüpft ist, erst…
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das Zuflussprinzip über das Kausalitätsprinzip stellt, als problematisch erweisen, wenn ihr eine andere Bedeutung…