…wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der belgischen Agentur vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss der Vergütungen an diese Agentur dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der belgischen Gesellschaft). Werden Beträge an der belgischen Agentur "vorbeigeschleust" und besteht damit Grund zur Annahme…
…Zahlungen auch tatsächlich auf Konten der niederländischen Gesellschaften überwiesen (besteht sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu zweifeln), dann kann die Veranstaltungs-GMBH - nach der derzeit noch geltenden Rechtslage - die Vergütungen tatsächlich abzugsfrei auszahlen…
…Der UFS vertritt damit offensichtlich die Auffassung, dass nicht die Antragstellung, sondern erst die nach Prüfung des Antrages schließlich erfolgende Auszahlung (idR die Gutschrift auf dem Bankkonto des Steuerpflichtigen) die ausreichend freie Verfügbarkeit und damit den steuerlichen Zufluss zur Folge hat. Wenn darauf hingewiesen wird…
…Denn die genannte Abkommensbestimmung umschreibt die von ihr erfassten "Pensionen" mit "regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen", ein Begriff der selbst bei einem extensiven Interpretationsversuch nicht eine einmalige Pensionsabfindung umfasst. Der Umstand, dass der "Pensionsartikel" in den auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden DBAs dennoch extensiv ausgelegt und auf…
…in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu bejahen, wenn darin ein nachträglicher Zufluss von…
…in den Aufsichtsrat der deutschen Gesellschaft entsandt, und wird auf deutscher Seite die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht…
…wettbewerbsschädlichen) Arbeitsaktivitäten dar. Damit wird durch Artikel 15 DBA-USA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, weil die Vergütungen keine im anderen Staat ausgeübte Arbeit abgelten. Nun ist einzuräumen, dass im eingangs beschriebenen Fall Österreich erst Mitte des Jahres 2013 zum Ansässigkeitsstaat wird. Es stellt sich…
…keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…
…an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Ob die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige…
…dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich Deutschland zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind…
…auf Umsatzprovisionen der Subvertreter nicht nur als Entgelt dafür erhalten hat, dass er dem Konzern den Zugang zum österreichischen Absatzmarkt verschafft hat, sondern dafür, dass er auch weiterhin für die Aufrechterhaltung und den Ausbau dieses Absatzmarktes zuständig bleibt. Denn dann werden die Vergütungen für seine…
…im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf…
…erst zu diesem Zeitpunkt der steuerliche Zufluss eintritt. Artikel 15 DBA-USA untersagt Österreich, jene Teile des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung in den USA erwirtschaftet worden sind (Kausalitätsprinzip); Artikel 10 und 11 des Abkommens steht aber der Erfassung der Kapitalerträge nicht entgegen…
…Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin und wird die Lizenzgebühr schließlich im Juni 1987 an die Lizenzgeberin überwiesen, so ist ein Steuerabzug in Höhe von 10% vorzunehmen, wenn der "Zufluss" der Lizenzgebühren nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat. Der "Zufluss" der Lizenzgebühren findet im Zweifel anlässlich der…
…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…
…entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann. Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann…