…geschäftsführenden Gesellschafter ist die Gutschrift durch die Kapitalgesellschaft als Zufluss im Sinne des EStG anzusehen, es wäre denn, die Gesellschaft sei illiquid. Auch Doralt führt im Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 19, Tz 30, unter "Gutschriften" aus, dass der Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich die tatsächliche Verfügungsmacht über…
…19 des Abkommens fallenden Einkünften, die "nach diesem Abkommen in der Schweiz und in Österreich" und somit in beiden Vertragstaaten besteuert werden dürfen (vgl. VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0042). Nachdem die in Rede stehenden Vergütungen unter Art. 18 DBA-Schweiz fallen und…
…2014 wie folgt: „..nach Durchsicht der übermittelten Unterlagen wird seitens des Finanzamtes Klagenfurt wie folgt Stellung genommen: ad 1: Der Zufluss an Geschäftsführervergütungen iHv Euro 12.000,-- im Jahr 2009 ist aufgrund des entsprechenden Aufwandskontos jedenfalls gegeben. Ob darüber hinaus Vergütungen dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wurden…
…Auch in den Vergütungsvereinbarungen ist sie persönlich bezeichnet. Es wurden für das Jahr 2018 sowie die Vorjahre jeweils von den Stiftungen Mitteilungen gemäß § 109a EStG für ***Ges*** übermittelt. Im Jahr 2018 wurde ein § 109a Mitteilung der ***A PS*** über den Betrag von EUR 1.350…
…Wissenschaftler zu bezahlenden Vergütungen (Löhne, Gehälter, Honorare)" und dem Normzweck und Anwendungsbereich auch für durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte betriebliche Einkünfte ergibt, kommt es nicht auf den erfolgten Zufluss der Vergütungen im Beobachtungszeitraum an, sondern auf die dem Wissenschaftler im Beobachtungszeitraum entstandenen Ansprüche auf diese Vergütungen. Entgeltzahlungen…
…Der Geschäftsführer GF2 war im Zeitraum vom TT.MM.JJJ1 bis Zeitpunkt2 zwar wesentlich, jedoch unter 50% am Stammkapital der Gesellschaft, im restlichen Prüfungszeitraum zu 50% bzw. 51% beteiligt. Hinsichtlich der Höhe und dem tatsächlichen Zufluss der Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer, welche in der Beilage…
…dass der Geschäftsführer im Prüfungszeitraum zwar stets wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988, niemals jedoch zu 50% oder mehr am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt war. Hinsichtlich der Höhe und dem tatsächlichen Zufluss der Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers, welche in der…
…wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der belgischen Agentur vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss der Vergütungen an diese Agentur dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der belgischen Gesellschaft). Werden Beträge an der belgischen Agentur "vorbeigeschleust" und besteht damit Grund zur Annahme…
…Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt die GmbH ist nicht zahlungsunfähig. 4. Die betrieblichen Girokonten haben zwar zum Bilanzstichtag nicht die erforderlichen Guthabensstände ausgewiesen, es war aber auch keine Zahlungsunfähigkeit ersichtlich, sodass die Verbindlichkeit nicht hätte zeitnah beglichen werden können. 5. Der…
…vorliegenden Fall die Verbuchung der Geschäftsführerbezüge nicht als Rückstellung, sondern auf einem Verrechnungskonto erfolgt sei. Seitens des Finanzamtes werde auch auf das Erkenntnis des UFS 22.10.2012, RV/0339-L/09 verwiesen. Nach Ansicht des UFS liege ein Zufluss von (gewinnabhängigen) Vergütungen bei einem …
…dass ein Zufluss des Geschäftsführerbezuges grundsätzlich anzunehmen sei, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Dieser Umstand liege seit Jahren vor und muss auch nicht behauptet werden, weil die Bilanzen in den letzten Jahren Entsprechendes zeigten. Der Geschäftsführerin sei es…
…Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe betragen: | Jahr | Vergütungs-empfänger | Bemessungs-grundlage | Abzugssteuer | 2012 | TS Summe | 66.046,00 € 66.046,00 € | 13.209,20 € 13.209,20 € | 2013 | TS…
…Labors M. nicht weiterverrechnet worden seien, könne er nicht sagen. Die Vergütungen der Sozialversicherungsträger für die betroffenen Laborleistungen hätte das Labor C bezogen, weil dieses ja die Verträge mit den Sozialversicherungen besessen hätte. Mit Bescheid vom 1. Juni 1995 zog das Finanzamt die Bw. für…
…Finanzamt als DB- und DZ-pflichtige Vergütungen an die Geschäftsführer beurteilt worden. Die OG sei gegründet worden, um Beratungen im Baugewerbe anbieten zu können (S. 2). Mitunternehmer der OG seien die Strategen VN1 S1, VN3 S1 und VN2 S2. Im Unternehmenskonzept der OG sei vorgesehen…
…augenscheinlich nach eigenständiger Auslegung der (nationalen) deutschen Besteuerungsregelungen“ erfolge, „ohne die Anwendung des Art. 15 DBA-Deutschland in Frage zu stellen“). Ein Besteuerungsrecht Deutschlands sei nämlich nur dann gegeben, wenn es sich bei den betreffenden Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit um eine Vergütung für eine im…
…die sich aus Schwankungen bei nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben würden. Im gegenständlichen Fall sei für das Rumpfwirtschaftsjahr 1997/1998 (Betriebsgründung Ende Juli 1997, Bilanzstichtag 28.2.1998) eine Vergütung vereinbart worden, die - ausgehend von der Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand, Aufwand für bezogene Leistungen und abzüglich Personalaufwand -…
…Zuflüsse nach § 22 Z 2 1. Teilstrich EStG 1988 Nach § 22 Z 2 1. Teilstrich EStG 1988 sind Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit insbesondere Einkünfte aus einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSd Z 2 sind nach der ständigen Rechtsprechung alle Wertzugänge in…
…Vorteile als sonstige Vergütung der Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag hinzugerechnet und der sich daraus errechnete DB und DZ nachbelastet. Unstrittig ist, dass die Bezüge nichtselbständige Einkünfte darstellen. Ebenfalls besteht kein Streit über die Höhe der Bemessungsgrundlagen und den Zufluss der Bezüge in…
…dann auch auf Seiten der Gesellschafter versteuert worden (NiS. S. 1 und 2). Die OG habe mit Ausnahme der KFZ auch keine betriebliche Struktur gehabt; sie verfüge über keine Dienstnehmer (NiS S. 2). Im gegenständlich zu entscheidenden Fall seien keine Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeiten bezahlt…
…3). -es seien an wesentlich beteiligte Personen Vergütungen i.S. des § 22 Z 2 EStG 1988 ausbezahlt worden -die zwischengeschaltete Gesellschaft stünde unter dem Einfluss des Steuerpflichtigen Die OG verfüge über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb. Soweit die BVE vom…