Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
…die Anwendung des inländischen Rechtes; es kann hiedurch daher keine Umqualifizierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in solche aus Vermietung und Verpachtung erfolgen und es kann der Zinsenertrag in den Händen der beschränkt steuerpflichtigen deutschen Investoren auch keiner Kapitalertragsteuerpflicht unterworfen werden. 19. Februar 2001 Für den…
…dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung, derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die Abfertigungsrückstellung ebenfalls…
…in Österreich errichtete Privatstiftung deutsche Zinsenerträge, so ginge die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 11 lit. c KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund…
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…
Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG 1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG…
…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
…unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158/1993 nur in Bezug auf beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen geregelt. Haben…
…11jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Der Umstand, dass im Fall von Verlusten der deutschen Banken, die Zinsenzahlungen eingestellt würden und…
Verfügt eine wissenschaftlich tätige Non-Governmental-Organisation (NGO) mit Sitz in den USA über österreichische Bankkonten, dann kann diese NGO die österreichischen Zinserträge kapitalertragsteuerfrei beziehen, wenn sie in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig ist, noch unter Nutzung inländischer Betriebstätten gewerblich oder sonst selbständig tätig ist. Eine…
Bezieht ein im Sinne des DBA-Deutschland in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit Zweitwohnsitz in Österreich Zinserträge aus österreichischen Quellen, so ist in Bezug auf diese inländischen Kapitalerträge gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA-Deutschland der Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 22% vorzunehmen. Diese…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf einer als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel eine Investitions-Tochtergesellschaft und werden dieser namhafte Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich…
…stellt. Denn es ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass durch entsprechende Herabsetzung der Verrechnungspreise für die Warenlieferungen der A an C ein fremdüblicher Zins für die Kreditweitergabe im Vorteilsausgleichsweg geleistet wird. Zinsertrag aber zählt zu den schädlichen Passiveinkünften. Ob ein solcher oder ähnlicher Problemfall vorliegt, ist…
…Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7…
…die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25% des Bruttobetrages der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlustes der zugrundeliegenden Forderung den Anrechnungshöchstbetrag von den um diesen Aufwand gekürzten Zinseneinkünften berechnet. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten…
…Rückerstattungssystem zur Herbeiführung der DBA-Steuerentlastung vor, steht aber im gegebenen Zusammenhang der Anwendung des Quellenentlastungssystems nicht entgegen. Denn bereits anlässlich der Einführung der seinerzeitigen österreichischen Zinsertragsteuer ist die Auffassung vertreten worden, dass die damals bestehenden DBA-Durchführungsverordnungen, soweit sie nur auf die nach dem…
…Seite Zinsenertrag aus spanischen Staatsanleihen, der auf die Zeit ab 1. Jänner 1995 entfällt, steuerpflichtig ist. Werden in einer Bilanz zum 31. Dezember 1994 nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung gewinnerhöhende Rechnungsabgrenzungen für den auf die Zeit vor dem 1. Jänner 1995 entfallenden spanischen Zinsenertrag gebildet…
…die zu einer KESt-Belastung der Bank von 22% führen. BANK: | Stückzinsen | 50 | 22% KESt-Abfuhr durch die Bank | -11 | | ------ | Zinsertrag (VII-XII/1995) | 39 Die KESt von 11 ist dem Erwerber gutzuschreiben (Z 4.3 Abs…