…eine französische Kapitalgesellschaft zu entrichten, so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt. Ein konzerninterner Lizenzgebührenfluss liegt vor…
…zählt diese Pensionsabfindung zu den nach § 25 EStG steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Hat der Dienstnehmer zum Zeitpunkt des Zuflusses des Abfindungsbetrages seinen inländischen Wohnsitz bereits aufgegeben und ist er nunmehr in den USA ansässig geworden, dann besteht gemäß § 98 Z 4 EStG insoweit beschränkte…
…besteht keine österreichische Steuerpflicht, gleichgültig, ob man die Einzahlung in den Trust oder die Ausschüttung aus dem Trust als den Zeitpunkt des Zuflusses der Lohneinkünfte ansieht. Daher ist im gegebenen Zusammenhang (dh. solange es um eine Abgeltung für die vor dem Zuzug erbrachten Arbeitsleistungen geht…
…die Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat, in dem sich gemäß Art. 16 DBA-D der Hauptwohnsitz befindet. Maßgebend ist hiebei die Wohnsitzstaateigenschaft im Zeitpunkt des Zuflusses der betreffenden…
…bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher nur jene Zinsen, die ab…
…gilt - abweichend vom DBA-Recht - ab dem Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip, demzufolge auch kausal durch Auslandsarbeit in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erwirtschaftete Einkunftsteile bei ihrem Zufluss von der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst werden (EStR 2000 Rz…
…DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag ein Zweitwohnsitz besteht. Über die Hauptwohnsitzeigenschaft des deutschen Wohnsitzes muss aber Übereinstimmung zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung bestehen, die in der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsvorganges in Deutschland…
…die von estnischen Kapitalgesellschaften erzielten Gewinne einer Besteuerung zu unterziehen, wobei die Abkommensbestimmung nicht festlegt, zu welchem Zeitpunkt der Körperschaftssteueranspruch Estlands auflebt; dies richtet sich vielmehr nach estnischem innerstaatlichem Recht. Wenn daher Estland die Körperschaftsteuer erst anlässlich der Verteilung des Gesellschaftsgewinnes an die Gesellschafter erhebt…
…erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein…
…dass dann, wenn mit der Zuteilung von Stock-Options kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist…
…künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt - kein steuerlich relevanter Zufluss ein (UFS 19.08.2005, RV/0168-F/05, UFS 17.08.2005, RV/0121-F/05). Anders verhält es sich nach Auffassung des UFS, wenn der Steuerpflichtige unter den gesetzlich normierten…
…dass der Zufluss, und damit der Zeitpunkt der Erfassbarkeit, in die Phase der beschränkten Steuerpflicht fällt, vermag daran nichts zu ändern. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA; in Artikel I Abs. 1 lit. b des Abkommens…
…angesparten Beträge erst zwecks Pensionsvorsorge mit Erreichen des 65. Lebensjahres abheben will und er bereit ist, bei vorhergehenden Abhebungen Pönalabzüge in Kauf zu nehmen. Denn eine bloße Zweckbindung von Einkünften vermag nicht den steuerlichen Zufluss auf den Zeitpunkt der zweckorientierten Verwendung der Einkünfte zu verschieben…
…konnte und damit erst zu diesem Zeitpunkt der steuerliche Zufluss eintritt. Artikel 15 DBA-USA untersagt Österreich, jene Teile des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung in den USA erwirtschaftet worden sind (Kausalitätsprinzip); Artikel 10 und 11 des Abkommens steht aber der Erfassung der…
…Ab diesem Zeitpunkt ist die Rentenzahlung voll und nicht bloß zur Hälfte steuerpflichtig. Denn der Umstand, dass der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem Zufluss an den Arbeitnehmer als Lohnbestandteil und in der gedanklichen…
…iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu Einkünften, die nach österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen. Sie unterliegen damit im Wege der Durchgriffsbesteuerung bei den in Deutschland ansässigen Anteilscheininhabern gemäß § 98…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
… 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu. Werden erst nach dem Zuzug Zinsen gutgeschrieben, die auf eine Kapitalüberlassung vor dem Zuzug entfallen, dann sind sie dennoch insgesamt der österreichischen Besteuerung zu unterziehen (Hinweis auf EStR 2000 Rz…
…oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA zu subsumieren sind. Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind nach EAS 2409 ungeachtet der noch offenen Frage, ob im Verhältnis zu Deutschland abkommensrechtlich Steuerfreistellung oder Steueranrechnung zu gewähren ist, nach inländischem Recht von der Besteuerung freizustellen; im Allgemeinen sind…
…Abrechnung des Investment-KG ausgewiesenen Verlustes aus Vermietung und Verpachtung und aus Einkünften aus Kapitalvermögen zwecks Vornahme des Verlustausgleiches in Österreich wäre nicht zulässig. Verlustmodelle, die nach österreichischem Recht keine steuerliche Auswirkung mehr zeitigen dürfen, können nicht mit steuerlicher Wirkung auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen…