…ist die inländische GmbH gemäß Artikel 7 des DBA-Rumänien in Rumänien von jeglicher Einkommensbesteuerung zu entlasten. Wird dessen ungeachtet in einem solchen Fall in Rumänien unter Berufung auf den Lizenzgebührenartikel (Art. 12) des Abkommens ein 10%iger Quellensteuerabzug von den Zahlungen für die Installationsleistungen…
…die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH nur dann eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 treffen, wenn diese Zahlungen…
…sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu zweifeln), dann kann die Veranstaltungs-GMBH - nach der derzeit noch geltenden Rechtslage - die Vergütungen tatsächlich abzugsfrei auszahlen. Da es sich aber bei den bloß auf Grund des…
…GmbH wusste oder zumindest vermuten musste, dass keine gesetzliche Rechtfertigung für die Unterlassung des Steuerabzuges gegeben war, weil die Zahlungen nur zum Schein an die "Tantengesellschaft" erfolgten und im Ergebnis den bisherigen Lizenzgebührenempfängerinnen zugeflossen sind (Hinweis auf EStR 2000 Rz 8020). Sollte auf Seiten des…
…gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 DBA-Deutschland im Vergleich zur Besteuerung eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen EDV-Experten nicht diskriminierend gehandhabt werden. Da Zahlungen an die Betriebstätte eines unbeschränkt steuerpflichtigen EDV-Experten keine Abzugsverpflichtung auslösen, kann dies auch nicht bei derartigen Zahlungen im Rahmen einer…
…2 des Abkommens einer "anderen Person" zu (im vorliegenden Fall den Sportclubs, wenn die D-GmbH lediglich als Verwalter der den Sportclubs zustehenden Verwertungsrechte anzusehen ist), dann steht gemäß Artikel 17 Abs. 2 das Besteuerungsrecht an den von der Ö-GmbH geleisteten Zahlungen insgesamt Österreich…
…und sollten daher die Zahlungen tatsächlich nichts anderes darstellen als eine Abgeltung für die Überlassung der ausschließlich den Sportclubs zustehenden Verwertungsrechte an den Sportwettkämpfen, würde Österreich bei einem OECD-konformen DBA das Besteuerungsrecht entzogen werden. Eine auf die DBA-Rechtslage gestützte Unterlassung des nach inländischem…
…dass dann, wenn die Voraussetzungen des § 47 EStG 1988 über ein steuerliches Dienstverhältnis eines Geschäftsführers zur österreichischen Gesellschaft vorliegen, inländische Lohnsteuerabzugspflicht ausgelöst wird. Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz steht nach Auffassung des BM für Finanzen dieser Steuerpflicht nicht entgegen. Sollte es hierdurch zu einer…
…von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage darüber getroffen werden, ob die unter dem Titel "Verkaufsprovisionen" fließenden Zahlungen in wirtschaftlicher…
…Indien wie folgt umschrieben: "Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Entgelte für technische Leistungen" bedeutet Zahlungen in jeglicher Höhe, die an Personen als Vergütung für die Erbringung von Leistungen leitender, technischer oder beratender Art, einschließlich der Leistungen des technischen oder anderen Personals geleistet werden ..." Der…
…Komplementär-GmbH den deutschen Geschäftsführern gezahlten Vergütungen. Die Frage, ob die Beteiligungen der deutschen Kommanditisten zwingend zum Sonderbetriebsvermögen der österreichischen KG zu rechnen sind, ist sachverhaltsabhängig, sodass hierzu im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden kann; allerdings ist nach österreichischer Rechtslage bei einer für…
…in den Zahlungen an die "andere Person" "Einkünfte der in Absatz 1 genannten Art", sonach Einkünfte der Sportler, enthalten sind. Gelangt aber Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Entgelten gemäß Artikel 7 des Abkommens Österreich…
…angestellten Überlegungen wird die Frage zu verneinen sein. Denn auch bei Anwendung des nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zulässigen "Architektendurchgriffes" auf die (vermutlich) russischen Innenarchitekten wird wegen der Gewerblichkeit ihrer Tätigkeit keines der in § 98 EStG 1988 normierten Anknüpfungskriterien für den Eintritt…
…3431). Die Bezüge aus der Tätigkeit als Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft sind als Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen iSd Art. 15 DBA-Japan einzustufen, da dieser - abweichend von Art. 16 OECD-MA - auch den Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen "ähnliche Zahlungen" erfasst und in Z 3 des Protokolls zum…
…Dazu zählen in erster Linie die nach dem Aktiengesetz, dem GmbHG oder GenossenschaftsG bestellten Aufsichtsräte. Darüber hinaus werden aber auch alle Personen von diesem Begriff erfasst, die ... mit der Überwachung der Geschäftsführung einer juristischen Person beauftragt sind. Auch abkommensrechtlich gilt die Zuteilungsregel für Aufsichtsratsvergütungen (Art…
…1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. …
…der österreichischen GMBH zu Umschuldungszwecken ein Darlehen gewährt, dann sind die hiefür zu zahlenden Zinsen nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen in Polen von der Besteuerung freizustellen. Im Geltungsbereich des neuen Abkommens wird für Zinsen zwar eine Quellenbesteuerung von 5% vorgesehen, jedoch für Zinsen, die an österreichische…
…diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden wurden. EAS 1320 enthält den Hinweis, dass dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die inländische Besteuerung…
…AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine Verpflichtung zur Freistellung vom KESt-Abzug bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober…
…diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland-1954 der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen…