…schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht. Denn nach österreichischem Recht ist auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsleistungen ausschließlich entscheidend, ob der österreichische Empfänger der Zahlungen diese…
…Schweiz zuzuordnen, sodass eine Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuern zu erfolgen hat, wenn die Zahlung nach Wohnsitzverlegung stattgefunden hat (Zuflussprinzip). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob dieser Zufluss erst Monate nach dem Ansässigkeitswechsel oder bereits 3 Tage danach stattgefunden hat. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008
…erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene Gattin zahlt. 3. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem Umstand…
…unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist. 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Rentenbezüge, die beim Bezugsberechtigten die Eigenschaft von steuerfrei zu stellenden Sozialversicherungspensionen besitzen, nach seinem Ableben seiner Ehefrau als Rechtsnachfolger zu, so verlieren sie diese Eigenschaft hierdurch nicht (siehe auch EAS 438). 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…worden sind, so wird durch Artikel 21 des DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (§ 29 Z 1 EStG) ab Überschreiten des kapitalisierten Wertes (Faktor 9, wenn…
…8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt. 21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass das jeweils anzuwendende DBA Österreich zur vollständigen Steuerentlastung der Zahlungen verpflichtet. Dies auch dann, wenn der für Lizenzgebühren geltende Artikel ein Quellenbesteuerungsrecht vorsehen sollte. Denn Zahlungen für die Erlangung eines Exklusivvertriebsrechtes stellen keine "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 OECD-MA dar (Z 10…
Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH…
…Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von einem Dritten (Gebietskrankenkasse) erhält, nehmen ihnen nicht den Charakter von Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Da im Übrigen für Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008…
…weil die Zahlungen (die wohl ursächlich auf öffentliche Dienstleistungen zurückgehen) an eine österreichische Staatsbürgerin fließen. Da weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension…
…internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren, dass Zahlungen für die Nichtausübung einer Tätigkeit nicht unter Artikel 9, sondern unter Artikel 13 (nicht besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht.…
…Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs…
…99 EStG setzt aber insoweit ein, als die Zahlungen für die Verwendung der Skibrillen bei österreichischen Rennen erfolgen. Allerdings wird diese inländische Steuerpflicht auf Grund der von Österreich abgeschlossenen DBAs bei den ausländischen Skirennläufern nur dann geltend gemacht werden können, wenn ausreichende inländische Steueranknüpfungsmerkmale vorliegen…
Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…