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252 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 1707Grenzgängergeschäftsführer in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 481/1-IV/4/0014.08.2000

…fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fällen, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer…

EAS 1619Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0013.03.2000

Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…

EAS 192Veräußerung von Beteiligungen unter 10% an österreichischen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/65/1-IV/4/9209.11.1992

…Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter…

EAS 2316Österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0311.07.2003

…deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren. Im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine…

EAS 1222Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9809.02.1998

…zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter…

EAS 1420Besteuerung eines in Österreich lebenden Verwaltungsratspräsidenten einer schweizerischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/9901.03.1999

…in AÖFV.Nr. 153/1992 veröffentlichten Verständigungsvereinbarung gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende an der schweizerischen AG wesentlich beteiligt ist. Wurden die Vergütungen in der Schweiz auf kantonaler Ebene einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterzogen, dann ist diese Vorgangsweise nur solange abkommenskonform, als es sich…

EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 der DBA als Beteiligung an der Stiftung (= abkommensrechtlich : Gesellschaft) zu werten sein…

EAS 3403Zurechnung einer Beteiligung an eine deutsche Einheits-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/8/201808.06.2018

…Vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Report Part I/125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit…

EAS 3182Wegzugsbesteuerung nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2852-IV/4/201020.10.2010

Hat ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so…

EAS 3431Besteuerung von Bezügen eines Vorstandsmitglieds einer slowakischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.061.32412.04.2021

…Im Übrigen käme Art. 14 DBA-Slowakei nur dann zur Anwendung, wenn das Vorstandsmitglied wesentlich an der Gesellschaft beteiligt wäre und daher Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit iSd § 22 EStG 1988 erzielt (siehe auch Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht I/1 Einkünfte aus…

EAS 1219Beteiligung an einem deutschen Familienkonzern im Wege von Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/9826.01.1998

…Art. 52 EG-Vertrag) ebenfalls unbedenklich. Wesentlich ist allerdings, daß die österreichische Holdinggesellschaft auch tatsächlich eine wirtschaftliche Funktion erfüllt, die durchaus in einer einheitlichen Koordinierung und Konzentration der Interessen der Familienstämme und in Bezug auf künftig gemeinsam zu treffende weitere Anlage- und Investitionsentscheidungen bestehen kann…

EAS 393Beteiligungsveräußerungen nach dem neuen DBA-Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/70/1-IV/4/9421.02.1994

…Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen Person im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung vor…

EAS 361Durch inländischen Immobilienbesitz gesicherte Darlehensvergabe aus Liechtenstein an einen deutschen Schuldner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2308/2/1-IV/4/9321.12.1993

…werden (Artikel 11 Abs. 5 DBA-FL). Wesentlich ist weiters, dass die liechtensteinische Gesellschaft nicht gemäß Artikel 26 DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits…

EAS 2868Grenzgängergeschäftsführer bei deutscher GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0744-IV/4/200717.07.2007

…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

…deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden…

EAS 330Lizenzgebührenzahlungen an mittelbar beteiligte niederländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/4/1-IV/4/9304.11.1993

…ob die 50%-Grenze überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft weitere…

EAS 1337Lizenzgebührenzahlungen an eine französische Großmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/1/1-IV/4/9817.08.1998

…vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht…

EAS 375Konzernlizenz nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/4-IV/4/9421.01.1994

…werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft gezahlt würden; denn im Fall von Schwestergesellschaften handelt es sich zwar um "verbundene Unternehmen"; es ist aber keine an der anderen beteiligt…