Unterhält eine österreichische GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird…
Werden Wertpapiere aus einer amerikanischen und einer englischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) in die inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange…
…hat bei Ende der Laufzeit - unabhängig von der Wertentwicklung - an den Verleiher lediglich Wertpapiere derselben Art und Güte rückzuübertragen. Anders als beim Pensionsgeschäft kommt es daher zu keinem Veräußerungsvorgang (EStR 2000 Rz 6199) und sonach nicht zur Realisierung der in den Wertpapieren enthaltenen stillen Reserven…
Erhalten in Österreich lebende Personen Wertpapiervermögen von ihren im In- oder Ausland lebenden Familienangehörigen geschenkt, so unterliegen solche Vorgänge der österreichischen Schenkungssteuer. Ist der Geschenkgeber im Ausland ansässig, dann könnte durch dieses Besteuerungskonzept eine Doppelbesteuerung eintreten, die aber dann entweder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder durch…
Wird ererbtes Vermögen von einer in den USA ansässigen und einer in Österreich ansässigen Person im Rahmen einer in der Schweiz errichteten Kommanditgesellschaft verwaltet, dann spricht zunächst die Vermutung dafür, daß es sich hiebei nach österreichischem Recht um eine bloß vermögensverwaltende KG handelt, mit der…
…gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat…
…Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass aus diesem Wertpapierdepot endbesteuerte und damit erbschaftssteuerabgeltende Zinsen geflossen sind, sowie der Umstand, dass ein Teil dieses Wertpapierdepots für Belange…
…zählt auch Liechtenstein; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die…
Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn…
…§ 30 Abs. 2 BewG nicht erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157…
…steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien…
Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen…
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
… 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch, dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen…
Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Steuern auferlegt ist (z.B. kuponauszahlende Stelle schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14…
…AÖF Nr. 193/1985, stellen die anlässlich der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren gesondert in Rechnung gestellten, auf die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Verkaufstermin entfallenden (noch nicht fälligen) Kuponzinsanteile (Stückzinsen) ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrer Funktion nach Früchte eines Geldkapitals dar; denn für…
…deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert. Die Methodik unterscheidet sich von einer reinen Transparenzmethode…
…Immobilien veranlagen, die in DBA-Partnerstaaten Österreichs gelegen sind, mit denen das Befreiungssystem zur Anwendung kommt, tritt daher nur insoweit eine österreichische Steuerpflicht ein, als im Fonds Wertpapier- und Liquidationsgewinne erzielt werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Denn diese nach innerstaatlichem Steuerrecht vorgesehene Befreiung stellt auf…
…der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen Wertpapierkäufer gezahlten Stückzinsen zu. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: