…italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht mehr auf …
…ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können, wenn sie einer freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung bei einem österreichischen gesetzlichen Sozialversicherungsträger entsprechen. Deutsche Vorsorgeeinrichtungen, die dem Kreis der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung zuzurechnen sind, werden bis auf Weiteres als von Artikel 15…
…fremden Mietern, die die Fachmarktzentren betreiben, abgeschlossen hat. Ob die S-GmbH & Co KG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist und ob daher die ungarische Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die…
…in österreichischen, schweizerischen oder im Drittausland bestehender Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches wird aber das Erfordernis für eine Wegzugsbesteuerung auch nach Wirksamwerden des Revisionsprotokolls hinsichtlich der schweizerischen Beteiligung (oder Drittauslandsbeteiligungen) weiter bestehen bleiben, wenn die…
…Steuerpflicht der inländischen Besteuerung. Ob die vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Auslandsentsendung fortgezahlten Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in Bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen…
…dass diese von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat (dh. im Tätigkeitsstaat) ansässig ist. Da diese Bezüge im vorliegenden Fall jedoch von bzw. - was den vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen…
…anzuerkennen ist. Zutreffendenfalls ist sodann weiter zu erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Gesellschaften fremdverhaltenskonform gestaltet sind; denn die Unterstützung der deutschen Muttergesellschaft durch ihre österreichische Tochtergesellschaft kann nur entweder auf der Grundlage eines Assistenzvertrages oder eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften erfolgen. In…
…3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass…
…hingegen insoweit ein, als Artikel 18 (Ansässigkeitsprinzip für Ruhegehälter) zur Anwendung kommt. Artikel 19 kommt zur Anwendung, wenn die Ruhegehälter von einem Vertragstaat für ihm erbrachte frühere Dienst- oder Arbeitsleistungen gezahlt werden. Diese Regelung gilt zufolge des letzten Satzes von Artikel 19 Abs. 1 aber…
…pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein…
…einen Werbespot mit, dann besteht demnach nach inländischem Recht inländische Steuerpflicht. Der Begriff "Tätigkeit als Sportler" im Sinn des § 99 EStG 1988 ist nach dem Vorhergesagten aber weiter als der Begriff "persönlich ausgeübte Tätigkeit als Sportler" im Sinn von Art. 17 OECD-MA. Während der…
…zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre" (zB VwGH 10. Mai 1988, 87/14/0084). Hält eine österreichische Privatstiftung 100% der Anteile einer österreichischen GMBH, die…
…geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das nahe stehende österreichische Unternehmen weiter), dann ist die österreichische Betriebsprüfung gemäß …
…Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Bezugsauszahlung noch während der Tätigkeit in Russland oder erst darnach vorgenommen wird. Für die Beantwortung der Frage, ob einerseits die Restbezüge für August und September und andererseits die erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Zeitraum September bis…
…des Kaufvertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem ausländischen Unternehmen zu setzen. Anders ist es, wenn ein standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat…
…körperliches oder ein unkörperliches sein, ist kennzeichnend, dass dieses aus der Verfügungsgewalt des Veräußerers ausscheidet und in die Verfügungsgewalt des Erwerbers übergeht. Ist es daher so, dass der den Wert der veräußerten Software begründende immaterielle Vermögenswert für den das Softwareprodukt liefernden Unternehmer nicht mehr weiter…
…nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an der österreichischen Holding-Tochtergesellschaft unmittelbar oder mittelbar überwiegend beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen "beteiligt" sind. Der Begriff der "Beteiligung" wird hiebei in gleicher Weise zu interpretieren sein, wie der gleichlautend in § 10…
…beträgt und dass unstreitig bei Bestand einer Vertriebsniederlassung in Österreich z.B. 30 Mio. davon in Österreich zu versteuern wären. Es sei weiter angenommen, dass nun anstelle einer Vertriebsniederlassung ein inländischer abhängiger Vertreter eingesetzt wird, der neben dem Aufwandersatz nur Einkünfte von 2 Mio. erhält…
…Zusammenhang der Abkommensbestimmungen Gegenteiliges ergibt, ist der Bestand oder Nichtbestand des inländischen Besteuerungsrechtes an Gesellschaftergeschäftsführerbezügen nach den in den österreichischen DBAs dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen zu beurteilen (siehe auch das VwGH Erkenntnis vom 25.11.1992, 91/13/0144 im Fall…
…Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz anzuwenden oder zu missachten. Ist aber in Italien - notfalls unter Mithilfe der italienischen Gerichte - die Durchsetzung von Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn…