…der Wegzugsbesteuerung bildet. Und wenn dieser Anspruch auf Erhebung der Wegzugssteuerschuld mit dem Erbübergang verloren geht, ist damit ebenfalls ein von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz normierter Tatbestand erfüllt, der den Besteuerungsaufschub nach dem DBA beendet. Geht die Beteiligung im Todesfall auf die in…
…Die Begründung eines inländischen Besteuerungsanspruches in der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist im Übrigen auch unter Berufung auf die "isolierende Betrachtungsweise" nicht möglich; denn nach der "isolierenden Betrachtungsweise" ist es wohl zulässig, bei beschränkt Steuerpflichtigen zur Sicherung der inländischen Steuerpflicht einen Wechsel in der Einkunftsart vorzunehmen…
…gegeben ist. Im Ergebnis kann daher aufgrund der Homeoffice Tätigkeit des inländischen Arbeitnehmers für das deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte nach rein nationalem Recht begründet werden. In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob ein innerstaatlicher Besteuerungsanspruch Österreichs auch nach dem Abkommensrecht aufrechterhalten wird und…
…des Wegzuges in die Schweiz hinsichtlich der Beteiligung an einer österreichischen GmbH ein Antrag auf Besteuerungsaufschub gestellt werden muss, wird auf EStR 2000 Rz 6678 verwiesen. Daraus ergibt sich, dass im Hinblick auf die Sonderregelung von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz in Bezug auf…
…österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine dieses zulassende "subject-to-tax-Klausel". Es könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten…
…auch die deutsche Gewerbesteuer in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass durch § 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die…
…mit den Buchwerten fortzuführen sind. Die beim Rechtsnachfolger nunmehr weiterhin in den übernommenen materiellen und immateriellen Sachgütern des KG-Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten…
…wurde in der Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz 586 der ersten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Steueroasengesellschaft mindestens 25% beträgt. 30. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des § 27 Abs. 3 EStG innerhalb des 10jährigen Zeitraumes erhalten. 05. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der Republik Österreich hinsichtlich des eingetretenen Wertzuwachses in der genannten Beteiligung führt. Es hat daher auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Z 2 EStG eine "Wegzugsbesteuerung" stattzufinden, in deren Rahmen aber ein Antrag auf Besteuerungsaufschub…
…Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt zwar ein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor, sodass das Abkommen Österreich keine Besteuerungsrechte daran entzieht. Doch bleibt trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches…
…ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…oder der österreichischen Besteuerung unterliegen hängt davon ab, ob dem Unternehmensberater zur Erbringung seiner Beratungsleistungen eine "feste Einrichtung" (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 14 des Abkommens in der Schweiz zu Verfügung gestellt wurde. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…in Österreich aufgenommen wird, dann spricht dies für ein bloße Betriebsunterbrechung und nicht für eine Betriebsaufgabe oder eine Betriebsverlegung (EStR 2000 Rz 5638). Liegt eine Betriebsunterbrechung und ein Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht vor, dann würden Folgeprovisionen, die dem Steuerpflichtigen während seines Aufenthaltes in der…
…dann fehlt damit eine Voraussetzung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht. Wer sich daher auf die Vorteile der Verordnung beruft, trägt das Risiko, dass er auch die in der Verordnung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geforderten Voraussetzungen erfüllt. Sollte eine vorzeitige Rückverlegung…
…des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt…
…Fälle eines "Wegzuges") vorgesehene Besteuerungsaufschub beantragt werden. Denn bereits in EAS 3125 wurde die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand des "Wegzuges" in § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat…
…Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem…
…wenn der steuerliche Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt…
…unterliegen, kann daher nach Maßgabe der Dokumentationserfordernisse der Doppelbesteuerungsverordnung inländische Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass in solchen Fällen durch das in Vorbereitung stehende neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ein Wechsel in die Steuerpflicht herbeigeführt werden wird. Bundesministerium für Finanzen, 28…