Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2440
Switch-over bei der internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskunftT 369/1-IV/4/04vom 30.03.2004
Wortlaut laut Findok
Die
wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im
zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht
durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit
entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der
"Methodenwechsel" daher auch für
ausländerbeherrschte
österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der
Verordnung unwirksam geworden sind (EAS.2400)
Zu der Frage, ob die
Verweisung auf § 10 Abs. 2 KStG in § 2 Z. 3 lit. c der Verordnung
statisch oder dynamisch zu interpretieren ist, wurde in der Anpassung der
Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz 586 der ersten Auslegungsvariante der
Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die
Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen
Steueroasengesellschaft mindestens 25% beträgt.
30.
März 2004 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 369/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 10129
- Gültig
- 30.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF