Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
Erhält eine in Österreich ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die…
…Verlegung des Wohnsitzes aus Deutschland nach Österreich ergibt sich für Pensionzahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden folgende rechtliche Situation: Eine aus der Beamtenversorgung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen…
…EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese Form der Wegzugsbesteuerung greift…
…Auslandskonzert verbleibenden Reingewinn aber nur dann in Frage, wenn das jeweilige Abkommen eine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Bestimmung enthält. DBAs mit Anrechnungsverfahren: Werden Konzerte in Ländern gegeben, mit denen DBAs mit Anrechnungsverfahren bestehen, dann unterliegen die Einkünfte der Musiker und das…
… und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz in diesem Jahr nicht mehr länger als 183 Tage in Österreich bestanden hat, da bei einer unterjährigen Verlagerung der Ansässigkeit nach Italien auch eine kurzfristige inländische "Restansässigkeit" noch die Besteuerungsrechte bei Österreich belässt. 29. Jänner 1996 Für den…
…wenn im Wintersemester 95/96 eine Forschungstätigkeit auf Dienstnehmerbasis aufgenommen wird, die im Feber 1996 endet. Wird jedoch die erwähnte Forschungstätigkeit im Sommer 1996 wieder aufgenommen und länger als 1/2 Jahr in Österreich fortgeführt, dann wird hiedurch die Zweijahresfrist überschritten. Die Einhaltung der Zweijahresfrist…
…hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der Unternehmensgegenstand der südafrikanischen Gesellschaft in einer landwirtschaftlichen Produktion samt Vermarktung, ist die Gesellschaft sonach operativ tätig, dann bewirkt die unter Ausnutzung südafrikanischer steuergesetzlicher Wahlrechte erlangte dreijährige Steuerfreiheit nicht, dass hiedurch nach …
…zu konzentrieren haben sicherzustellen, dass die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Funktionen der A-GmbH im Verrechnungspreisweg ausreichend abgegolten werden. Die Gewinnaufteilung zwischen Zypern und den involvierten osteuropäischen Ländern könnte hiefür nur dann eine - mittelbare - Bedeutung gewinnen, wenn Grund zu der Sorge besteht, dass der A…
…werden, sodaß die über sie erzielten Zinsen der vollen österreichischen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Auf Grund der von Österreich mit Argentinien und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen kann im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens für die aus den Staatsanleihen dieser Länder stammenden Zinseneinkünfte - unter Progressionsvorbehalt - Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Einzelheiten…
… dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die ungarische Baustelle bereits eine eigenständige Betriebstätte darstellt (sonach länger als 6 Monate andauert). Für den österreichischen Partner hingegen ergibt sich auf Grund des DBA-Ungarn eine Steuerfreistellung der ungarischen Baustellengewinne erst ab einer Betriebstättendauer von 24 Monaten…
…herangezogen werden, dass diese Verlagerung bereits stattgefunden hat. Auch der Umstand, dass der Eintritt einer schweren Erkrankung langdauernde Aufenthalte in einem österreichischen Spital erforderlich machte, sodass hiedurch der Jahresaufenthalt in Österreich sogar 183 Tage überschritten hat, reicht für sich allein betrachtet noch nicht aus, um…
…der Wirksamkeitsbeginn des DBA (2000) der 1.1.2002 oder der 1.1.2003 sein wird, hängt vom Fortgang des Ratifizierungsverfahrens ab, das derzeit in den Parlamenten der beiden Länder abläuft. 20. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…1 Z 2 des DBA-Serbien insoweit eine wesentliche Abweichung, als länger als 183 Tage in einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden die von der OECD für die 183 Tage Frist der unselbständig…
…entsandten Arbeitskräfte stets so zeitgerecht ausgewechselt werden, dass gemäß dem DBA-Portugal keine österreichische Steuerpflicht eintreten kann, m.a.W., wenn Verdacht auf Steuerumgehung vorliegt. In einem solchen Fall bestünde inländische Lohnsteuerabzugspflicht, die aber diesfalls nicht vom portugiesischen Unternehmen, sondern von den österreichischen Hotelbetrieben als…