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EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

…GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 99 Abs. 1 EStG 1988) der Abzugsbesteuerung…

EAS 2651Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf universitäre Lehrveranstaltungen mit US-Partnerinstituten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0533-IV/4/200519.08.2005

…die Vortragenden, sondern vertraglich an das US-Institut zu leisten sind (§ 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG). Allerdings untersagt Artikel 14 des DBA-USA, die ohne inländische Betriebstätte hier tätigen Vortragenden einer österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Vortragenden erzielen daher unter Berücksichtigung der…

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…entgegen. Bei der Ermessensentscheidung über die Haftungsinanspruchnahme wird aber zu berücksichtigen sein, ob Österreich trotz Anwendbarkeit des DBA-Frankreich sein innerstaatliches Besteuerungsrecht überhaupt ausüben kann. Bestehen keine Zweifel an der Abkommensberechtigung der Vortragenden und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so…

EAS 1135Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/9729.11.1997

…die an den Veranstaltungen der KEG teilnehmen und die - aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie - unmittelbar die Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen deutschen Vortragenden zahlen, für einen 20%igen Steuerabzug zu sorgen haben. 29. November 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

…für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der Vertragspartner des österreichischen Seminarveranstalters ein liechtensteinisches…

EAS 702Ausländische Gastlehrer an einer inländischen Sommerakademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/92/1-IV/4/9528.08.1995

…Einkommensteuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Denn nach…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…DBA-Deutschland 1954." In der Folge zeigte sich aber, dass auf deutscher Seite keine korrespondierende Praxis gehandhabt wurde. So wurde im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens Folgendes vereinbart: "Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8 Abs…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

…die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu werten sind, können daher bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG. bzw. 109a EStG freigestellt werden bzw. es können auf der Grundlage von § 240 BAO…

EAS 740Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/9524.10.1995

…begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland…

EAS 3059Behandlung höchstpersönlicher Tätigkeiten im DBA-Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0901-IV/4/200924.04.2009

…beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern und Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden …

EAS 3377Wissenschaftlicher Beirat eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-VI/8/201616.03.2017

…Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein deutsches Finanzamt bescheinigt "dass Herr ..... lt. Aktenlage im Inland in der ...........straße Nr. ......…

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

…ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA-Partnerstaaten ansässige Wissenschaftler, Journalisten, Professoren, Philosophen, Kirchenvertreter, Politiker, die bei einem inländischen Symposium mitwirken oder bei einem öffentlichen Dialog auftreten, sind daher - wenn das Abkommen dem OECD-MA folgt - mangels inländischer "Betriebstätte" mit den Vortragsentgelten von der österreichischen Besteuerung…

EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

…konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen zu können (Hinweis auf AÖF Nr. 31/1986). Vorsorglich wird…

EAS 3152Engagement eines US-Vortragenden im Wege einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1331-IV/4/201026.05.2010

…die österreichische Gesellschaft für die Abzugssteuer hinsichtlich des offengelegten Honoraranteils. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Abzugsbesteuerung der US-Gesellschaft (auch wenn der an sie fließende Vergütungsbetrag hierdurch gekürzt wird), sondern um eine Abzugsbesteuerung der Einkünfte des Vortragenden ("echter" Durchgriff gemäß § 99 Abs…

EAS 2820Abhaltung eines Zertifizierungskurses einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer inländischen Privatuniversität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0082-IV/4/200719.02.2007

…in Österreich in Anspruch nehmen. Nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist die österreichische Privatuniversität bei Vorliegen des Formulars ZS-QU2 berechtigt, die Beträge abzugssteuerfrei auszuzahlen. Sollten sich die deutschen Vortragenden zu einer deutschen Personengesellschaft zusammenschließen, und würde sodann nicht mit…

EAS 1557Ausländische Vortragende bei inländischen Seminaren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 118/1-IV/4/9917.11.1999

…mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf Grund der mit diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen von der inländischen…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

…in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat zugewiesen wird. Sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, daß keine inländische Steuerleistung anfallen wird, weil der inländische Steuerabzug im Fall einer auf § 102 Abs…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…