…die bisherige Verwaltungspraxis einseitig zu ändern. Sollte Slowenien darauf bestehen, die Bezüge des geschäftsleitenden Vorstandsmitgliedes nach Artikel 16 insgesamt der slowenischen Besteuerung zu unterziehen und wird hierdurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst, wird eine Problemlösung nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens möglich sein. Dieses wird allerdings in konkreten…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
…ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist…
…Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres abzustellen. Solange zwischen den einzelnen Aufenthalten in Österreich ein innerer Zusammenhang besteht (wie dies bei Erfüllung der Funktionen eines Vorstandsmitgliedes der Fall ist) führt das Verlassen Österreichs nicht zu einer Fristunterbrechung sondern nur zu einer Fristhemmung. 26. November 1992 Für den…
…Beteiligung an der Gesellschaft gehalten wird, kommt § 22 EStG 1988 nicht zur Anwendung. Sofern das Vorstandsmitglied im Bestellungsvertrag weisungsfrei gestellt wurde und dies auch den tatsächlichen Umständen entspricht, werden durch diese Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1988 erzielt. Die Frage der Einordnung der…
Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen…
Wird ein in Vorarlberg ansässiger Steuerpflichtiger in den Vorstand einer liechtensteinischen Stiftung aufgenommen und übt er seine neue Funktion als Grenzgänger aus, dann unterliegen seine Vorstandsbezüge gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich der Besteuerung. Dies auch dann, wenn die privatrechtlich organisierte…
…den Regeln des Artikels 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern werden aus der Sicht des Steuerrechtes im allgemeinen als Dienstverträge gewertet. Bei Anwendung von Artikel 15 DBA-Großbritannien würden die von der österreichischen…
…dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein…
…IV des Abkommens kommt jede Geschäftseinrichtung in Betracht, in der eine Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird. Dies kann auch die Wohnung eines in Österreich lebenden Vorstandsmitgliedes der japanischen Gesellschaft sein, wenn darin unternehmesspezifische Tätigkeiten (z.B. Betreuung japanischer Kunden bei ihren Österreich-Aufenthalten und der europäischen Produzenten…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger (verheiratet, 2 Kinder), der die Funktion eines Vorstandes in einer österreichischen Holdinggesellschaft bekleidet und berufliche Aktivitäten weltweit betreibt, seinen Wohnsitz nach Malta, wobei die Ehefrau und die Kinder weiterhin in Österreich verbleiben und seine Aufenthalte in Österreich den Zeitraum von…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer auszahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer zahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
…nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den Niederlanden ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9% an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur…
…ein Besteuerungsrecht an jenem Teil der Vergütungen zu, die auf die in Österreich tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Eine analoge Anwendung der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit Deutschland vereinbarte Fiktion, derzufolge die Arbeit immer im Sitzstaat der Gesellschaft als ausgeübt gilt, ist auf Stiftungsvorstände nicht anwendbar…
…Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen, wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber…
…einer "festen Einrichtung" abhängt. Im Verhältnis zu Deutschland besteht zwar die Besonderheit, dass in Art. 16 Abs. 2 DBA Deutschland auch die Bezüge der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in die Quellenzuteilung des Art. 16 DBA Deutschland einbezogen worden sind (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht (I/1)…
Ein in der Tschechoslowakei ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…