…zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen voraus. Es wird daher den persönlichen Lebensinteressen im Zweifel der Vorrang gebühren. Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus…
…werden. Bei der Methodenwahl haben die so genannten Standardmethoden (das sind jene, die in AÖF Nr. 79/1986 veröffentlicht worden sind) Vorrang vor den in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen 1995 vorgestellten Gewinnmethoden. (Z 2.49 und 3.49 OECD-Grundsätze 1995). Innerhalb der Standardmethoden kommt bei…
…Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO bei der Ermessensübung der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält aber wegen seiner allgemeinen und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des…
…dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option…
…dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87…
…wenn bei der deutschen Einkünfteermittlung ein Afa-Satz von 3% berücksichtigt wurde. Bereits in EAS 1893 wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungspflichten in internationalen Steuerfällen gegenüber einer überspitzt gehandhabten Rechtsexaktheit der Vorrang eingeräumt, wenn dort ausgeführt wurde: "Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in…
…Teile des Veräußerungserlöses erst nach Hauptwohnsitzverlegung zu, so kann der bloße Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach Auffassung des BMfF nicht bewirken, dass ein auf Grund des DBA-Deutschland in Deutschland steuerlich zu erfassender Vorgang dem österreichischen Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird…
…dass der Ansässigkeitsstaat bei seinen im eigenen Staatsgebiet tätigen Staatsbürgern das Besteuerungsrecht an den DBA-Partnerstaat nur deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem…
…zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034). Allerdings ist abkommensrechtlich nicht ausgeschlossen, dass Rumänien im Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten…
…zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034). Allerdings wäre abkommensrechtlich nicht ausgeschlossen, dass Rumänien im Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten…
…Gang gesetzt worden, noch liegt sonst eine Reaktion der zuständigen Behörde in den Niederlande über eine reziproke Abkommensinterpretation vor. Solange aber die Reziprozität nicht gesichert ist, kann das BM für Finanzen nicht einseitig der wortgetreuen Interpretation den Vorrang vor der teleologischen Auslegung einräumen. Anmerkung: Mitte…
…vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise angesetzt werden. Es ist weiters richtig, dass bei der Methodenwahl der Preisvergleichsmethode Vorrang gebührt; dies allerdings nur dann, wenn vergleichbare Preise zur Verfügung stehen. Ob in diesem Fall der Weltmarktpreis…
…daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen Auslegungserfordernisse ergeben. Wird der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vorübergehend in…
…Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach…
…dann unterliegt diese Pensionsabfindung der Besteuerung in Österreich. Der Umstand, dass die Pensionsansprüche durch die aktive Dienstleistung auf schweizerischem Staatsgebiet "verdient" worden sind und in Z. 9 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-schweizerische Verständigungsgespräche, AÖFV. Nr. 34/2000, dem "Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem "Zuflussprinzip" eingeräumt wurde…
…Österreich zugebrachten Arbeitszeiten das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) belässt. Erhält nun der in Deutschland ansässige Dienstnehmer im Jahr 2003 eine Tantieme für seine 2002 erbrachten Arbeitsleistungen, dann sind - gemäß dem DBA-Vorrang des Kausalitätsprinzipes vor dem Zuflussprinzip - diese nachträglich zufließenden Einkünfte nach dem DBA-1954…
…Der Wortlaut des Abkommens ließe aber auch eine andere Deutung zu, da Artikel 15 DBA-D ausdrücklich den Vorrang von Artikel 18 DBA-D festlegt, Artikel 16 DBA-D dies aber nicht tut, sodass eine Auslegung denkbar wäre, dass die erwähnte Herauslösung der Geschäftsführerbezüge aus…
…Abs. 5 lit. a ausdrücklich den Vorrang von Artikel 18 Abs. 1 lit. b festlegt. Die Steuerbefreiung für die US-Sozialversicherungspension steht allerdings unter Progressionsvorbehalt (Art. 22 Abs. 3 lit. b). 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: