…dass die steuerentlasteten inländischen Einkünfte in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen: die Angabe der Sozialversicherungsnummer. Wird für Zwecke der Anwendung des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the…
…von kurzfristigen Dienstnehmerentsendungen nach Österreich Steuernummern vergeben und Steuererklärungen eingereicht werden, sobald die auf die Entsendungszeit entfallenden Einkünfte den Schwellenwert von 2.000 Euro überschreiten. Und dies müsste auch dann geschehen, wenn zweifelsfrei von vornherein erkennbar ist, dass auf Grund der "183-Tage-Klausel" von…
…gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue…
…Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs…
…sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische…
…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…
…nachgebildet sind, sondern regelmäßig unter jene, die dem Artikel 7 (Unternehmensgewinne) des OECD-Musters entsprechen. Sie würden allerdings dann vorrangig von Artikel 17 (Künstler und Sportler) erfasst, wenn die Fotoshooting-Termine als Ereignisse mit Unterhaltungscharakter gestaltet würden (Z. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17…
…Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit…
…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…
…Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte…
…wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Wege der Abzugsteuer wahrzunehmen ist. Eine direkte Anwendung von in DBA normierten Befreiungen kann bei steuerabzugspflichtigen Einkünften grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005; DBA-EVO) erfolgen…
…dass eine "ausreichende Dokumentation" nur vorliegt, wenn dem Vergütungsschuldner in den angeführten Fällen "die ordnungsgemäß ausgefüllten und von der ausländischen Steuerverwaltung in Abschnitt IV bestätigten Formulare" vorliegen. Weigert sich daher eine ausländische Steuerverwaltung, auf dem Formular selbst die Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen und wird daher aus…
…indessen der inländische Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der Lehrbeauftragten vorliegt, daß ihre inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig nachgewiesner Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S nicht übersteigen. Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch…
…bzw. zumindest die Glaubhaftmachung), dass der Zuwendungsempfänger in der Schweiz im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung der Schweiz ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Ein Problem kann sich aber in Umgehungsfällen ergeben, beispielsweise dann…
…des Lebensmittelpunktes in die Schweiz ab 28. November 1999 gewertet werden. Entscheidend ist aber die korrespondierende Beurteilung zwischen den schweizerischen und österreichischen Behörden. Wird daher in solchen Fällen von Parteienseite eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite…
…Abs. 4 EStG beim Wohnsitzfinanzamt herbeigeführt werden, wenn die für Kapitaleinkünfte geltende Grenze des § 39 Abs. 1 EStG von 22 Euro überschritten ist (Rz 7511 und 7578 ESt-RL). Dieser Weg wird aber für Personen, die finanzamtlich nicht erfasst sind, idR der kompliziertere Entlastungsweg sein…
…inländischen Einkünfte in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. c) Bei natürlichen Personen die Angabe der Sozialversicherungsnummer. d) Bei natürlichen Personen ohne US-Staatsbürgerschaft, die im Besitz der "grünen Karte" stehen ("green card-holders") weiters die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs…
…bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit…
…Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D mit jenen Bezugsteilen von der österreichischen Einkommensbesteuerung freizustellen ist, die auf Arbeitszeiten in Deutschland und in Drittstaaten entfallen. Der solcherart von Deutschland beabsichtigte Steuerzugriff auf die Bezüge wäre allerdings zu eng bemessen, wenn man auf deutscher Seite vermeint…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…