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EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

…österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht nach § 99 EStG. Der Umstand, dass…

EAS 826Deutsche Mitglieder des Beirates einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9605.03.1996

…§ 30k GmbHG). Zur Frage der Gewinnausschüttung an die deutschen Gesellschafter wird bestätigend mitgeteilt, dass die an die deutsche Muttergesellschaft vorzunehmende Ausschüttung gem. § 94a EStG. bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung (Vordruck ZS-D1) in Österreich KESt-frei ausgezahlt werden kann; die Gewinnausschüttungen an die beiden mit je…

EAS 1959Deutschlandverluste bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 630/1-IV/4/0126.11.2001

…nach österreichischem Recht einer steuerlichen Verlustverwertung zugänglich sind (Vorlage der deutschen Steuerbescheide wäre hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt)…

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

…ist durch ein Gutachten und durch Vorlage der Fondsbestimmungen nachzuweisen. Die gutächtliche Dokumentationspflicht stützt sich auf die Rechtsprechung zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen (zB VwGH 14.01.1992, 91/14/0161, VwGH 21.01.2004, 2003/13/0143). Ist der luxemburgische Pensionsinvestmentfonds mit einem österreichischen…

EAS 2088Österreichische Pensionszahlungen bei österreichisch-südafrikanischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4442/1-IV/4/0202.07.2002

…Anspruch auf Steuerfreistellung der Pension zu belegen. Die Unterlassung der Vorlage einer südafrikanischen Ansässigkeitsbescheinigung sowie die Nichtbeibringung eines Besteuerungsnachweises in Südafrika legen im Gegenteil die dringende Vermutung nahe, dass keine Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn in Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der inländischen Pensionen angestrebt…

EAS 2793Pensionsbesteuerung bei angeblicher Ansässigkeitsverlegung nach Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/200620.11.2006

…dass keine Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn in Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der inländischen Pensionen angestrebt wird. Die Vorlage eines "Alien Registration Certificate" aus Zypern kann - vor allem bei Doppelwohnsitzern - eine abgabenrechtliche Beurteilung der Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ersetzen. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2707Konzernentsendung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200603.03.2006

…der Slowakei könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass darin eine Abgeltung für Tätigkeiten in Drittstaaten enthalten ist. Die Weigerung der Vorlage eines slowakischen Besteuerungsnachweises könnte daher auf Seiten der österreichischen Steuerbehörde die Vermutung nähren, dass die DBA-Steuerfreistellung nicht zur Gänze gerechtfertigt ist. Steht der…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs. 1 der…

EAS 2204Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/14-IV/4/0207.01.2003

…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…

EAS 1195Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/4-IV/4/9715.12.1997

… 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2 der genannten Bestimmung nur im Wege der Steuerrückerstattung unter Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung erteilten steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung gewährt. &nbsp…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung der Schweiz ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Ein Problem kann sich aber in Umgehungsfällen ergeben, beispielsweise dann, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung…

EAS 1451Ungarische Künstler und Musiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4842/1-IV/4/9910.05.1999

…in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der ungarischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 1672Arztprovisionen nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 369/2-IV/4/0012.06.2000

…unterbleiben, wenn nachgewiesen wird, dass die spanischen Ärzte Anspruch auf Steuerentlastung nach dem österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen besitzen. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer von der spanischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung erbracht werden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3244Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer operativen niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1428-IV/4/201131.10.2011

…zusätzlich über eine entsprechende Dokumentation verfügen, durch die die operative Qualifikation ihrer 100-prozentigen Muttergesellschaft und deren Ansässigkeit in den Niederlanden belegt wird (Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft und Erklärung seitens der Muttergesellschaft im Sinn von § 2 Abs. 2 der Verordnung). Bundesministerium für Finanzen, 31…

EAS 959Beschäftigung deutscher, italienischer, kroatischer und slowenischer Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 191/1-IV/4/9608.11.1996

…als gewerblich einzustufen ist, auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland nach Maßgabe von § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 (Vorlage eines von der deutschen Finanzverwaltung bestätigten Vordrucks ZS-D1) der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. Eine andere Rechtslage gilt, wenn gewerblich tätige Models…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2165Umgehung der Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 815/1-IV/4/0227.11.2002

…Kapitalgesellschaft ihre mit 100 zu Buch stehende Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft zum Marktwert von 250, dann unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn von 150 der Körperschaftsbesteuerung. Wird diese Steuerpflicht durch eine Verkettung von Rechtsgeschäften umgangen, die für sich selbst betrachtet keinen anderen ökonomischen Sinn machen…

EAS 1928Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 148/1-IV/4/0104.09.2001

…Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

…oder es könnte eine bloße Sublizenzvergabe vorliegen, entkräftet werden können); im übrigen ist die Vorlage einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich (AÖF Nr. 31/1986 idF 154/86, 2/87, 90/87, 364/88). 29. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: