…der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung…
…je 50%igen Anteile an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe des Artikels 23 DBA-Italien eine allfällige italienische…
…im Sinn von § 31 EStG gesetzt, weil durch diese Wegzugsmaßnahme (nach innerstaatlichem Recht) die Wertzuwachsbesteuerungsmöglichkeit an den Anteilen an der schweizerischen Gesellschaft verloren geht. Das Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz untersagt zwar eine Behinderung dieser Wohnsitzrückverlegung durch eine Wegzugsbesteuerung, untersagt aber nicht, bei einer nach dem…
…Anteile an einer US-Limited Partnership, unterliegen die hierbei aufgedeckten stillen Reserven nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Besteuerung, da im DBA-USA das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Handelt es sich bei der US-Personengesellschaft um eine bloß vermögensverwaltend tätige Gesellschaft…
…Ausschüttungen auf Anteile an einem Investmentvermögen" im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens vorliegen. Selbst wenn die Ausschüttungen der Gewinnanteile an der deutschen Investment-KG auf deutscher Seite derart aufgefasst würden, dass auch sie von dem Begriff "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen…
…von vornherein ausgeschlossen werden kann, setzt das Feststellen von Missbrauch aber grundsätzlich eine Einzelfallprüfung voraus, die nur unter Ermittlung des relevanten Sachverhalts und somit nur vom zuständigen Finanzamt vorgenommen werden kann. Im anfragegegenständlichen Fall kann Missbrauch gerade nicht von vornherein ausgeschlossen werden, da die Gesellschafter…
…Hat die deutsche Maschinenfabriks-GmbH die Betriebsliegenschaften von einer deutschen KG gemietet, deren zu je 50% beteiligte Kommanditisten die beiden in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen sind, und beschränkte sich die Funktion der deutschen Personengesellschaft auf die bloße Vermietung der Betriebsliegenschaft an die nahestehende deutsche Fabriks-GmbH…
…dass dann, wenn die Anteile an der deutschen KG nur in vernachlässigbarem Ausmaß (unter 20%) von deutschen Betrieben gehalten werden, es eine überspitzte Rechtsanwendung wäre, die Vertretungstätigkeit durch die KG hindurch in den (hier vernachlässigbaren) gewerblichen Bereich der deutschen Betriebe hineinwirken zu lassen und den…
…vorgesehene Sockelbetrag von 15% überschritten wird. Der nicht entlastungsfähige Teil der französischen Quellensteuer ist in Österreich auf die Einkommensteuer anrechenbar. Auch wenn die Anteile an den französischen Investmentfonds nur deshalb beibehalten werden, um aus den Erträgnissen den Lebensunterhalt in Paris zu bestreiten, ist eine Kürzung…
…Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar sind…
…daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs…
…deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim…
…entlohnt werden (vgl. EAS 979 betr. Montage eines Transportsystems in Spanien). Werden an der Baustelle in Italien zu montierende Anlageteile und zu verarbeitende Materialien angeliefert, die vom österreichischen Stammhaus beschafft worden sind, wobei die Ausarbeitung der Spezifikationen, die Einholung von Angeboten, die Vergabeverhandlungen, Bestellungen, Fertigungs-…
…Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine österreichische Körperschaft Anteile an einem ausländischen Investmentfonds und wünscht sie unter Nutzung des österreichischen DBA-Netzes die vorgesehene Steuerentlastung in…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…deutsche Unternehmen die Geräte lediglich an die österreichischen Hotels vermietet. Vermietete Einrichtungen begründen keine Betriebstätten des Vermieters, sondern zählen zur Betriebstätte des sie kommerziell nutzenden Mieters. Die aus der Vermietung erzielten Einkünfte sind diesfalls gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen …
…auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur dann stattfinden, wenn der diesbezügliche Anteil des Abfertigungsaufwandes an die belgische Konzerngesellschaft weiterbelastet wird. Auf die vom deutschen BFH diesbezüglich vertretenen Auffassungen wird hingewiesen …
…dieser Abkommensbestimmung im Zusammenwirken mit Artikel 15 generell verpflichtet, Einkünfte aus österreichischem unbeweglichem Vermögen von der deutschen Besteuerung freizustellen. Soweit diese Immobilienmieterträge in der weiteren Folge anteilig im Wege von Stiftungszuwendungen an die deutschen Begünstigten fließen, gilt auf österreichischer Seite gleiches wie für die aus…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…