Erzielt ein österreichischer Abgabepflichtiger aus der Vermietung von Wohnungen einer in den USA gelegenen Liegenschaft Einkünfte und werden diese Einkünfte gemäß Artikel 6 des DBA-USA in den USA der Besteuerung unterzogen, so ergibt sich aus Artikel 22 DBA-USA die Verpflichtung, die US-Bundeseinkommensteuer…
Kauft ein in Österreich ansässiger Investor im Rahmen seines Privatvermögens von einer griechischen Gesellschaft ein griechisches Sportflugzeug, um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in…
Errichtet eine österreichische Holdinggesellschaft eines internationalen Konzerns in Dubai eine Gesellschaft, deren Hauptgeschäftszweig die Vermietung von Ölförder-Ausrüstungsgegenständen an ausländische konzernzugehörige Gesellschaften ist, dann ist die Gewinnausschüttung der Dubai-Gesellschaft an die österreichische Mutter-Holding unter den in § 2 Z. 3 der VO BGBl. II…
…in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für…
Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens nach Art von Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden US Limited Partnership (Vermietung von Shopping-Centern), deren unbeschränkt haftender Gesellschafter eine US-Kapitalgesellschaft ist, dann werden für den österreichischen Investor keine betrieblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gegebenenfalls auch…
…dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern, wenn diese im Rahmen der Bewirtschaftung ausländischer Märkte erfolgt ...". Wenn hier von "beweglichen Wirtschaftsgütern" gesprochen wird, so fallen darunter auch unkörperliche Wirtschaftsgüter; der Umstand, dass nur im Einleitungsteil von § 2 nicht…
Wird von einer österreichischen Personengesellschaft in den USA eine Betriebstätte errichtet, deren Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, dann sind diese Auslandsverluste gemäß § 2 EStG für die österreichischen Gesellschafter "auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise…
…Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für italienische Leasingraten, die als Entgelt für die Vermietung von gewerblichen Ausrüstungsgegenständen gezahlt werden. Sollte auf italienischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine anderen Auffassung vertreten werden, nämlich jene, dass…
…vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister…
…sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern". Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich hierbei auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und Unterlassungsleistungen, sonach nicht auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht…
…wenn diese Vermietung im Rahmen einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte erfolgt. Werden daher die in Rede stehenden Großgeräte ausschließlich an brasilianische Kunden verleast, liegt eine Bewirtschaftung des brasilianischen Marktes vor, sodass die "Switch-over-Klausel" nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung führt. Sollte von den finanzierenden…
…ohne dass auf die in Bezug auf Aktivleistungen zuvor behandelte Frage der Mitbenützung von Betriebstätten eines inländischen Unternehmens durch ein ausländisches Unternehmen näher eingegangen werden müsste. Die Vermietung von Arbeitskräften vermag für den Arbeitskräftegesteller keine Betriebstätte zu begründen (EAS 2682). Was die Frage der allfälligen…
…Da im vorliegenden Fall aber nicht die Sportler, sondern der Sportveranstalter Einkünfte erzielt, liegt jedenfalls kein Anwendungsfall von Artikel 17 Abs. 1 vor. Allerdings ist auch Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens in den Prüfvorgang einzubeziehen. Denn sollten Einkünfte des Sportlers (im vorliegenden Fall müssten…
…die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen…
…die von ihr unter Vertrag genommenen deutschen Kunden betreut, wenn weiters für neue deutsche Kundenaquisitionen eine Tochtergesellschaft der erstgenannten deutschen Gesellschaft errichtet wird, so wird sorgfältig zu prüfen sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von…
…erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen. Sollte daher unter solchen Gegebenheiten die Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer…
…dem zwei US-Profimannschaften, die ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Dieser Steuerabzug wird durch Artikel 17 Abs. 3 DBA-USA…
…Sportlern und deren Agenten; Beratung des inländischen Vereins hinsichtlich der Zusammenkünfte mit internationalen Organisationen und von Public Relations; Festlegung der Eintrittskartenpreise, Sponsorpakete und der Werbungsaktivitäten in den Sportanlagen, usw.) unter Nutzung der inländische Büroräumlichkeiten erfolgen. Sollte im Zweifelsfall von Parteienseite vorgetragen werden, dass in einem…
…Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes…
…GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art…