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EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

  Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…

EAS 511Vermögensteuerpflicht für Hypothekarforderungen nach dem revidierten DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/14/1-IV/4/9412.10.1994

…beide Staaten; ob beide Staaten das Einkommensbesteuerungsrecht auch wahrnehmen, ist unerheblich. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich bereit erklärt, allfällige vermögensteuerliche Doppelbesteuerungen, die im Zeitraum 1.1.1992 bis 31.12.1993 bei in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen auftreten könnten, über Antrag auf der Grundlage von §…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…

EAS 553Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/9419.12.1994

Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…

EAS 3179Cost allocation to a Saudi permanent establishment (Kostenweiterbelastung an eine saudische Betriebstätte)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2098-IV/4/201020.08.2010

Where an Austrian enterprise carries on its business through a permanent establishment in Saudi Arabia the attribution of profits to the permanent establishment has to be determined in accordance with Article 7 of the Double Taxation Convention between Austria and Saudi Arabia. Pursuant to paragraph…

EAS 3131Gastprofessur an einer saudi-arabischen Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/201017.02.2010

Ist ein in Österreich ansässiger Professor für einen zwei Jahre nicht übersteigenden Zeitraum als Gastprofessor an einer saudi-arabischen Universität im Angestelltenverhältnis tätig, so dürfen die hierfür bezogenen Gehälter gemäß Artikel 21 des mit Saudi-Arabien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Saudi-Arabien nicht besteuert werden. Dies…

EAS 189Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/31-IV/4/9205.11.1992

  Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…

EAS 204Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/32-IV/4/9227.11.1992

  Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…

EAS 128DBA-Änderung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/51/1-IV/4/9216.06.1992

Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…

EAS 2035Deutsche Kapitalertragsteuer löst keine Doppelbesteuerung mit der österreichischen Erbschaftsteuer aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 778/1-IV/4/0209.04.2002

…Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Vermögensteuer, sondern bloß der Grundsteuer ähnlich ist (VwGH 28.10.1987, 85/13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte…

EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…frühere Abhebungen lösen Pönalkürzungen aus. Die damalige EAS-Beurteilung ist - sieht man von der Bezugnahme auf die abgeschaffte Vermögensteuer ab - nach wie vor aufrecht: "Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein so genanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto…

EAS 209Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/9204.12.1992

…unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 2% erstattungsfähig sein. Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten. 4. Dezember 1992 Für den…

EAS 37Konsulentenvertrag mit britischem Erfinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2918/1/1-IV/4/9115.10.1991

…Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten aber in jenen Belangen ein, die durch das DBA-Großbritannien nicht geschützt sind: dies betrifft einerseits die Vermögensteuerpflicht, die auch das Auslandsvermögen erfasst, wenn der Aufenthalt in Österreich…

EAS 23"Modifizierte Pauschalbesteuerung" in der Schweiz sichert Abkommensberechtigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/9113.08.1991

…16. Dezember 1988 betreffend Pauschalierung bei der direkten Bundessteuer. Durch die Begründung eines österreichischen Ferienwohnsitzes kann unter diesen Umständen die nach inländischem Recht hiedurch eintretende unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht nur nach Maßgabe des österreichisch-schweizerischen Abkommens hinsichtlich inländischer Einkünfte und Vermögenswerte wahrgenommen werden. 13. August…

EAS 161Konzerninterne Untervermietung eines inländischen Gebäudes durch eine britische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/55/1-IV/4/9222.09.1992

…GesmbH zur Verfügung stellt, begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist sie beschränkt vermögensteuerpflichtig. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 könnte Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden…

EAS 216US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1588/1/1-IV/4/9210.12.1992

…Wirkung. Ein auf US-Dollar lautender Einlagenstand dieses Kontos, der nach US-Recht steuerfrei sein mag, ist daher in Österreich vermögensteuerpflichtig; die diesem Konto ab Zuzug nach Österreich gutgeschriebenen Erträgnisse (Zinsen) sind in Österreich auch dann einkommensteuerpflichtig, wenn hiefür im amerikanischen Recht Steuerfreiheit vorgesehen ist…

EAS 431Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/9421.04.1994

…der direkten Bundessteuer. Durch die Begründung eines österreichischen Ferienwohnsitzes kann unter diesen Umständen die nach inländischem Recht hiedurch eintretende unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht nur nach Maßgabe des österreichisch-schweizerischen Abkommens hinsichtlich inländischer Einkünfte und Vermögenswerte wahrgenommen werden (GZ 04 4282/2-IV/4/91 v…